Sie sind nun entsprechend vorbereitet, weil Sie
- die wichtigsten Informationen für sämtliche Grundkapitel definiert haben.
- den gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und ökonomischen Mehrwert des Projekts bestimmt haben und
- auch genau wissen, in welcher Form die Ergebnisse verwertet werden sollen.
Nehmen wir an, Sie haben sich eine passende Bekanntmachung auf der BMBF-Seite herausgesucht: Dabei handelt es sich um einen relativ langen Text, aus dem die wichtigsten Informationen herausgefiltert werden müssen.
Beginnen wir mit den folgenden drei Informationen:
1.) Zuwendungsempfänger
Wenn Sie ein Forschungsprojekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich umsetzen möchten, sollten Sie darauf achten, dass unter Zuwendungsempfänger der Begriff Hochschule steht. In der Regel erfolgt eine Zuwendung zu 100 %. Eventuell kann jedoch bei bestimmten Förderlinien z. B. EFRE nur eine 90% Förderung gewährt werden, so dass durch die HSBI ein Eigenanteil von 10% gestellt werden müsste.
Darüber hinaus könnte bei stark-anwendungsorientierten Förderlinien eine Einschränkung nur auf KMUs liegen, so dass hier genau geprüft werden müsste, in welcher Verbundkonstellation die HSBI eingebunden werden kann.
2.) Einreichungsfrist
Hinterfragen Sie kritisch die aufgeführte Einreichungsfrist im Hinblick auf die noch zu schreibenden Arbeitspakete und Abstimmungsgespräche mit potenziellen Partnern. Reicht die Zeit bis zur Einreichung aus, um einen soliden und qualitativ-hochwertigen Antrag zu verfassen? Oder benötigen Sie mehr Zeit und bewerben sich doch besser zur nächsten Ausschreibungsrunde?
Unter keinen Umständen sollten Sie eine Einreichung „einfach nur mal so“ versuchen. Ein unfertiger Antrag wirkt sich schlecht auf die Reputation der Hochschule gegenüber dem Projektträger aus und der administrative Aufwand wird dadurch für Sie und die beteiligten Verwaltungsmitarbeiter:innen nicht einfacher.
3.) Einreichungsform
Prüfen Sie genau, ob die Antragsunterlagen I.) nur postalisch, II.) postalisch und digital oder III.) nur digital eingereicht werden müssen.
Rechtsverbindliche Unterschriften dürfen nur von der Präsidentin der Hochschule – Frau Prof. Dr. Schramm-Wölk oder einem Vertreter unterschrieben werden.
Professorinnen und Professoren dürfen keine Forschungsanträge oder Kooperationsverträge eigenständig unterschreiben!
Für die Prozessabläufe zur Antragstellung bedeutet dies, dass Sie mindestens zwei Wochen vor der Einreichungsfrist die vollständigen und finalen Antragsunterlagen an das F.I.TT-Team aus Dez. IV zur Prüfung und Unterschriftseinholung übersenden müssen.
Tipp: Planen Sie rückwärts!
Es liegt in Ihrer Verantwortung die Unterlagen rechtzeitig zur Unterschrift einzureichen!
Liegen die Unterlagen unterschrieben vor, so müssen diese postalisch versendet oder über eine Einreichungs-Plattform hochgeladen werden. Es empfiehlt sich, sich mit der Plattform bereits wenige Tage zuvor vertraut zu machen bzw. nicht am letzten Tag einen Upload zu tätigen, wenn auch andere Hochschule gleichzeitig hierauf zugreifen möchten.
Die häufigsten Portale sind easy online und das EFRE Submission-Tool. Je nach Projektträger können die Portale variieren.
Bei der postalischen Versendung der Unterlagen sollten Sie eine Sendezeit von drei Werktagen einkalkulieren.
III. Antrag verfassen
Das Fördervolumen gibt Ihnen in der Regel einen Rahmen vor, anhand dessen Sie die Personal- und Sachmittel sowie die Förderlaufzeit einschränken können.
Bei Forschungsvorhaben, die im nicht-wirtschaftlichen Bereich von Hochschulen angesiedelt sind, wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Überlegen Sie sich genau, ob die Entwicklungsarbeiten tatsächlich in der anvisierten Laufzeit realistisch umsetzbar sind oder dies vom Gutachter kritisiert werden könnte.
Wird eine Bearbeitung im Verbundvorhaben als notwendiges Kritierium aufgeführt? Wenn ja,
planen Sie bitte ausreichend Zeit für Abstimmungsgespräche ein, damit sämtliche Partner über ihre Einbindung im Projekt und die Arbeitspakete informiert sind. In der Regel muss bei Verbundprojekten auch bei der Antragsstellung ein Kooperationsvertrag im Entwurf beigefügt werden.
Stellen Sie sich vor, Sie wären der/die Prüfer*in.
- Begeistert Sie der erste Absatz des Antrags?
- Haben Sie „Interesse“ weiterzulesen?
- Wurden die Kosten in den Arbeitspaketen realistisch angesetzt oder gibt es dort einen „fiktiven“ Puffer?
Der Antragstext sollte
- logisch, stringent und in sich nachvollziehbar sein,
- keine offenen Fragen übriglassen (à Angriffsfläche für Kritik) und
- möglichst präzise kalkuliert sein (à Stufenaufstiege, beabsichtigte Anschaffungen).