Bewerben und Studieren mit beruflicher Qualifikation
Das Abitur oder die Fachhochschulreife sind nicht die einzigen Möglichkeiten, um sich an einer Hochschule bewerben zu können. Auch mit einer sogenannten beruflichen Qualifikation ist eine Bewerbung um einen Studienplatz unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Meister und Personen mit einem sonstigen hochqualifizierenden Berufsabschluss (Techniker, Betriebswirte etc. - normale Bewerbungsfrist des Studiengangs)
Wer einen Meister, Techniker oder eine äquivalente Fortbildung abgeschlossen hat, kann sich bei zulassungsfreien Studiengängen grundsätzlich ohne weitere Prüfung für ein Studium einschreiben (allgemeiner Hochschulzugang). Vorausgesetzt, dass die übrigen Einschreibevoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs erfüllt sind. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sind insgesamt fünf Prozent der Studienplätze für beruflich Qualifizierte reserviert. Sollte es mehr Bewerberinnen bzw. Bewerber als Plätze geben, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Studieninteressierte aus dieser Bewerbergruppe können sich allerdings nur in Bachelorstudiengänge einschreiben und fangen immer im ersten Fachsemester an. Ein Quereinstieg in ein höheres Semester ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Bezug zum Studiengang sowie Berufserfahrung im gelernten Beruf (normale Bewerbungsfrist des Studiengangs)
Das Gleiche gilt für Studieninteressierte ohne Meistertitel. Sie müssen eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland vorweisen und mindestens drei Jahre in Vollzeit in diesem Beruf oder in einem fachlich verwandten Beruf gearbeitet haben. Als Studiengang kann nur ein Fach gewählt werden, das mit der Ausbildung und dem Beruf verwandt ist (das nennt man »fachtreu«). Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich bei zulassungsfreien Studiengängen grundsätzlich ohne weitere Prüfung für ein Studium einschreiben (allgemeiner Hochschulzugang). Vorausgesetzt, dass die übrigen Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs erfüllt sind.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sind insgesamt fünf Prozent der Studienplätze für beruflich Qualifizierte reserviert. Sollte es mehr Bewerberinnen bzw. Bewerber als Plätze geben, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Eine Einschreibung ist allerdings nur in Bachelorstudiengängen möglich und die Studierenden beginnen immer im ersten Fachsemester an. Ein Quereinstieg in ein höheres Semester ist nicht möglich Weitere Informationen finden Sie hier.
Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung ohne Bezug zum Studiengang aber mit Berufserfahrung ( vorgezogene Bewerbungsfrist für das WiSe 15.2.-1.4. / für das SoSe 15.8.-1.10.)
Wer eine mindestens zweijährige Ausbildung und drei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, dafür aber einen Studiengang belegen möchte, der nicht dem bisherigen Beruf ähnelt (das nennt man »fachfremd«), muss eine Zugangsprüfung ablegen. Diese Prüfung kann nur für den gewünschten Studiengang abgelegt werden und stellt keine pauschale Hochschulzugangsberechtigung dar. Weitere Informationen finden Sie hier.