Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Mitarbeitende der HSBI Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken im Ausland realisieren. Mitarbeitende können beispielsweise an Hochschulen oder in europäischen Unternehmen an Workshops oder Trainingsmaßnahmen teilnehmen. Gefördert werden können Aufenthalte an Hochschulen mit ECHE oder an sonstigen in einem Programmland ansässigen Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner oder beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind.
Im folgenden Video der Nationalen Agentur im DAAD werden Personalmobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken anschaulich erklärt: https://t1p.de/wpqq7
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes zu Fort- und Weiterbildungszwecken:
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen im internationalen und interkulturellen Bereich
- Verbesserung der Sprachkenntnisse
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Beitrag zur Internationalisierung der HSBI
Wer kann sich bewerben?
Es können Beschäftigte aus allen Bereichen der HSBI gefördert werden. Dies sind zum Beispiel:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Hochschulbibliothek
- Fachbereiche
- Finanzen
- International Office
- Hochschulkommunikation
- Personal und Organisation
- Studienberatung
- Datenverarbeitungszentrale
- Gebäudemanagement
Was wird gefördert?
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, z. B.
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Teilnahme an Internationalen Wochen, Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Zahlreiche europäische Hochschulen bieten interessante Fortbildungswochen an. Diese Staff Weeks können inhaltlich sehr variieren, eine bestimmte Zielgruppe adressieren oder einen thematischen Schwerpunkt haben.
Einen Angebotsüberblick finden Sie auf der europäischen Plattform IMOTION. Für die Teilnahme bewerben Sie sich nach Absprache mit Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten direkt bei der organisierenden Einrichtung und stellen parallel dazu einen Antrag auf Erasmus+ Förderung im International Office.
Dauer der Förderung
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Finanzielle Leistungen für die Erasmus+ Mobilität
Aus Mitteln des Erasmus+ Programms können Reise- und Aufenthaltskosten gefördert werden. Eine finanzielle Förderung wird gemäß den Vorgaben des Programms pauschal für die unterschiedlichen Programmländer (oder ggf. Partnerländer) berechnet.
Je nach Erasmus+ Projekt gelten je nach Ländergruppe unterschiedliche Fördersätze und Möglichkeiten. Die Erasmus+ Pauschalen werden gemäß den formalen und zeitlichen Vorgaben der Reisekostenstelle der HSBI abgerechnet.
Formalitäten
Vor Beginn der Maßnahme
- Kontaktnachweis/Einladung der aufnehmenden Einrichtung (z.B. E-Mail)
- Genehmigter Dienstreise-/Fortbildungsantrag
- Anfertigung eines Arbeits-/Trainingsprogramms (Mobility Agreement) mit der Aufnahmeeinrichtung und dem Dezernat Internationales der HSBI
- Vereinbarung (Grant Agreement) zwischen Teilnehmendem und dem Dezernat Internationales der HSBI
Nach der Maßnahme
- Bestätigung der Aufnahmeeinrichtung über den Aufenthalt (Letter of Confirmation)
- Teilnahme am Participant Report/automatische Berichtsaufforderung durch ein Online Tool der Europäischen Kommission
- Einreichen der Reisekostenabrechnung (Reisekostenstelle)