Rücktritt von einer Modulprüfung
Die Anmeldung zu einer Modulprüfung kann bis zum Ablauf des achten Tages vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen und ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen Prüfungsversuche zurückgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktritt nur noch aus triftigen Gründen möglich.
Hinweis: Für Studiengänge, für die eine automatische Prüfungsanmeldung vorgesehen, ist eine Abmeldung nur unter den in der jeweiligen Studiengangsprüfungsordnung genannten Bedingungen möglich.
Die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen dem Studierendenservice unverzüglich angezeigt und durch geeignete Nachweise glaubhaft gemacht werden.
Wird als triftiger Grund eine Erkrankung geltend gemacht, muss unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit vorgelegt werden. Den Antrag stellen Sie bitte online.
Alternativ verwenden Sie das Formular für den krankheitsbedingten Rücktritt (siehe Downloadbereich links) und beachten Sie die darin enthaltenen Hinweise.
Für den Zeitraum der ärztlich bescheinigten Prüfungsunfähigkeit werden Sie von allen noch anstehenden Prüfungen abgemeldet. Bitte geben Sie daher alle betroffenen Prüfungen an. Eine vorzeitige Gesundmeldung muss beim Studierendenservice per E-Mail spätestens zwei Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin beantragt werden.
Bei einem Rücktritt nach Antritt der Prüfung gelten strengere Anforderungen. Das Attest muss erläutern, warum die Erkrankung erst während der Prüfung erkennbar aufgetreten ist und dies für den Prüfling nicht vorhersehbar war.
Die Prüfungsunfähigkeit muss grundsätzlich spätestens am Prüfungstag ärztlich bescheinigt werden. Dies kann unter Umständen bedeuten, dass Sie Ihren Arzt noch am Prüfungstag aufsuchen müssen. Kann ein Arztbesuch z.B. aus gesundheitlichen Gründen erst nach dem Prüfungstag erfolgen, sind diese Gründe ärztlicherseits darzulegen (siehe hierzu im Formular unter 3.).
Die Nachweise müssen spätestens vier Tage nach der Prüfung beim Studierendenservice eingehen. Es genügt zunächst die Übermittlung einer eingescannten Version der Unterlagen per E-Mail. Da die Vorlage der Originale nachgefordert werden kann, sind Sie verpflichtet, diese bis zum Ende des Studiums aufzubewahren. Besondere Gründe für eine verspätete Abgabe (z.B. stationärer Krankenhausaufenthalt) sind durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen.
Wird der Rücktritt genehmigt, so wird die betreffende Anmeldung gelöscht und der Prüfungsversuch nicht auf die Anzahl der möglichen Prüfungsversuche angerechnet.