Antragstellung

Beantragung der Beurlaubung
Eingeschriebene Studierende können innerhalb der Rückmeldefristen (01.12. - 28./29.02. für das Sommersemester und 01.06. - 31.08. für das Wintersemester) im CAT-Portal einen Antrag auf Beurlaubung stellen.

Eine Beurlaubung erfolgt immer für die Dauer eines Semesters und ist bei Bedarf zum nächsten Semester erneut zu beantragen. Bei einer Beurlaubung von mehr als sechs Monaten ruhen Ihre Mitgliedschaftsrechte und -pflichten an der Hochschule Bielefeld. Aufgrund der Beurlaubung sind dann keine Semester- und Studienbeiträge mehr zu entrichten, da diese vollständig entfallen. Auf Wunsch können Sie aber das Semesterticket und / oder die Leistungen des Studierendenwerks kostenpflichtig hinzubuchen. Machen Sie hierfür bitte einen entsprechenden Kommentar („Ticket“ – wenn Sie das Semesterticket zubuchen möchten / „Sozialbeitrag“ – wenn Sie Leistungen des Studierendenwerks (Mensa, Kita, Wohnraum) in Anspruch nehmen wollen / „Ticket und Sozialbeitrag“ – wenn Sie beides hinzubuchen möchten) in der Online-Antragsstellung.

Nachträgliche Beantragung nach Ablauf der Rückmeldefristen

Sollten Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist nicht absehen können, ob eine Beurlaubung für Sie in Betracht kommt, müssen Sie sich zunächst unter Einhaltung der Rückmeldefristen zurückmelden.

Sie haben dann bis spätestens 15.05. (Sommersemester) bzw. 15.11. (Wintersemester) Zeit, einen Online-Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Zur Erstattung der bereits gezahlten Semesterbeiträge, stellen Sie in diesem Fall bitte zusätzlich den Online-Antrag „Erstattung Beiträge". Diesen finden Sie ebenfalls im CAT-Portal.

Rückwirkende Beurlaubungen für vorherige Semester sind generell ausgeschlossen!