Beurlaubungsgründe und erforderliche Nachweise

Eine Beurlaubung kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht.
Hier nicht aufgeführte Gründe wie z. B. wirtschaftliche Notlagen oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit sind keine Beurlaubungsgründe.

Krankheit

Aufgrund der Krankheit ist ein ordnungsgemäßes Studium (Besuch von Lehrveranstaltungen und Erbringen von Prüfungsleistungen) nicht möglich.

Erforderlicher Nachweis:
Ärztliches Attest, in dem eine Beurlaubung für das gesamte Semester empfohlen wird, da aufgrund der Erkrankung keine Lehrveranstaltungen besucht werden können und die Erkrankung die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert 

Pflege von Angehörigen

Pflege und Versorgung des pflegebedürftigen Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten.

Erforderlicher Nachweis:
Schriftliche Begründung und ärztliches Attest, in dem die / der Studierende als Pflegeperson bestimmt ist.

Schwangerschaft

Geburt eines Kindes im beantragten Semester.

Erforderlicher Nachweis:
Mutterpass oder ärztliches Attest (mit voraussichtlichem Geburtstermin).

Erziehung eigener Kinder

Pflege und Erziehung eines im eigenen Haushalt lebenden Kindes.

Erforderlicher Nachweis:
Geburtsurkunde und  Meldebescheinigung von Ihnen und dem betreffenden Kind (erhältlich bei der örtlichen Meldebehörde).

Auslandsstudium

Studium an einer ausländischen Hochschule während des beantragten Semesters.

Erforderlicher Nachweis:
Studienbescheinigung der ausländischen Hochschule.

Freiwilliges Praktikum im In- oder Ausland

Ableistung eines nicht in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen, d.h. freiwilligen Praktikums während des laufenden Semesters.

Erforderlicher Nachweis:
Bescheinigung des Fachbereichs, dass das Praktikum dem Studienziel dient.

Sonstige Gründe

Schwerwiegende Gründe, welche ein Studium im beantragten Semester unmöglich machen.

Hierzu gehören nicht wirtschaftliche bzw. finanzielle Gründe, Erwerbstätigkeiten oder die Vorbereitung auf die Abschlussarbeit!

Erforderlicher Nachweis:
Im Rahmen der individuellen Einzelfallberatung werden die benötigten Nachweise genannt.