Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

Foto von Heike Blöck
Heike Blöck
Raum A 412
Interaktion 1
33619 Bielefeld
Telefon +49.521.106-70495

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Hochschule Bielefeld (HSBI) interessieren oder bereits entschieden haben. Alle Einrichtungen der Hochschule dienen dazu, dass sich Ihr Studium hier so unkompliziert und erfolgreich wie möglich gestaltet. Unser Ziel ist es, eine inklusive Umgebung zu schaffen, in der alle Studierenden die gleichen Chancen erhalten können, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Herausforderungen. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet die HSBI ein Netz von Beratungsstellen und Unterstützungsdiensten.

Insbesondere als Studierende:r mit Beeinträchtigung/Behinderung oder chronischer Erkrankung haben Sie einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf die Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die Ihnen ein chancengleiches Studieren ermöglichen.

Die Beratungsstellen und beratenden Personen der HSBI behandeln Anliegen immer streng vertraulich.

Beratungsstellen

Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist für die Studierenden aller Standorte und Studiengänge der HSBI zuständig und daher nicht immer im Büro erreichbar. Um Ihnen unnütze Wege zu ersparen, vereinbaren Sie am besten einen Termin. Es steht Ihnen jedoch immer frei, ein spontanes Treffen zu versuchen! 

Das Büro der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Heike Blöck, befindet sich im Hauptgebäude:

Heike Blöck
Raum A 412
Interaktion 1
33619 Bielefeld
Telefon +49.521.106-70236
handicap@hsbi.de

Terminvereinbarungen für Beratungsgespräche an anderen Standorten sind ebenfalls möglich!

AStA-Referat für beeinträchtigte Studierende (BeSt-Referat)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das ausführende Organ der studentischen Selbstverwaltung und parteilicher Interessensvertretung für Studierende der HSBI. Mitglieder sind Studierende, die diese ehrenamtliche Aufgabe mit persönlichem Engagement verfolgen. Als Interessenvertretung der Studierenden grenzt sie sich dadurch zu anderen Beratungsangeboten der HSBI ab. Das BeSt-Refertat ist eine Abteilung des AStA.

Das Angebot des BeSt-Referat richtet sich an Studierende und Studieninteressierte mit Beeinträchtigung, die Beratung, Information und Erfahrungsaustausch suchen. Dabei greifen Mitglieder des BeSt-Referats auch auf persönliche Erfahrungen und Ressourcen aus dem Studienalltag zurück. So können sie ein realistisches Bild von Chancen und Möglichkeiten aufzeigen.

Außerdem rückt das BeSt-Referat die Belange von beeinträchtigten Studierenden in der gesamten Hochschule in den Fokus. Selbstverständlich auch hier immer unter Wahrung der Vertraulichkeit.

Gerne können Sie sich mit allen Anfragen zu den Themen, Zugang und Zulassung zum Studium, Nachteilsausgleiche, Schwerbehindertenausweis, BAföG, Orientierung an der HSBI, Planung des Studiums, Berufseinstieg, Karriereplanung oder Erfahrungsaustausch und Kontakt zwischen Betroffenen und Vernetzung mit und Kontakt zu anderen (Hochschul-)Akteuren auch an die Mitglieder des BeSt-Referat wenden.

AStA Referat für beeinträchtigte Studierende (BeSt-Referat)
Raum A 237
Interaktion 1, 33619 Bielefeld
Telefon +49.521.106.7724

best@fh-asta.de

fh-asta.de/best.html

Psychosoziale Beratung der Zentralen Studienberatung (ZSB)

Die psychosoziale Beratung der Zentralen Studienberatung (ZSB) der Hochschule Bielefeld unterstützt Studierende, kleine und große Krisen während des Studiums zu bewältigen. Der Studienalltag kann sehr anstrengend sein, denn neben den regelmäßigen Veranstaltungen müssen Prüfungen vorbereitet und die alltäglichen Verpflichtungen erfüllt werden. Im Laufe eines Studiums können dann die vielfältigen Anforderungen zu einer Überforderung führen. Viele Studierende beklagen, dass sie während des Studiums unter Blockaden, Ängsten und Depressionen leiden.

Dieser Zustand bedrückt und kann sich negativ auf die Studienleistung auswirken. Die psychosoziale Beratung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Probleme in ruhiger Atmosphäre zu besprechen und Lösungswege zu suchen. Vertraulich beraten werden können Sie u.a. bei Orientierungsschwierigkeiten und Blockaden im Studienfach, Lerntechniken und Prüfungsängsten oder individuellen Belastungssituationen (z.B. Stress, Trauer, Verzweiflung).

Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Des Weiteren werden regelmäßig Workshops angeboten, die Kompetenzen für den Studienerfolg fördern.

Terminvereinbarung per E-Mail an psb@hsbi.de

hsbi.de/psychosoziale-beratung

International Office

Das International Office der HSBI berät und unterstützt Studierende bei der Vorbereitung und Durchführung von Auslandsaufenthalten während des Studiums wie z.B. Auslandssemester, Praktika im Ausland oder kürzeren Aufenthalten wie Summer oder Winter Schools. Wir wissen, dass Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in der Regel mit mehr Planungsaufwand rechnen müssen, weil es beispielsweise spezielle Bedarfe finanzieller oder gesundheitlicher Art zu berücksichtigen gilt. Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich ermutigen, diese Chance während des Studiums in Erwägung zu ziehen.

Wir helfen Ihnen dabei, im Vorhinein mit ausländischen Hochschulen in Kontakt zu treten, um die Gegebenheiten und Unterstützungsangebote vor Ort zu prüfen. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Fördermitteln für spezifischen finanziellen Mehrbedarf (z.B. für eine barrierefreie Unterkunft oder für eine Begleitperson).

Für die Beratung bieten wir sowohl Sprechstunden am Campus Bielefeld als auch Videosprechstunden an.

International Office
hsbi.de/internationales

Angebote

Härtefallantrag im Bewerbungsverfahren

Bei Vorliegen einer besonderen Ausnahmesituation kann im Bewerbungsverfahren auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang ein Härtefallantrag gestellt werden. Mit einem Härtefallantrag können Umstände geltend gemacht werden, die eine sofortige Zulassung zum Studium begründen.

Für solche Fälle werden bis zu 5% an verfügbaren Studienplätzen vorgehalten. Die Plätze dieser Quote werden über eine Rangliste der anerkannten Härtefallanträge vergeben. Die Genehmigung/Ablehnung eines Härtefallantrags hat keinen Einfluss auf die anderen Ranglisten.

Bitte beachten Sie aber, dass ein Härtefallantrag nur für sehr wenige Personen in Betracht kommt. Informieren Sie sich ausführlich unter hsbi.de/studium/bewerbung/sonderantraege/haertefallantrag oder nehmen Sie mit den auf der Website der Studierendenservice benannten Personen, die für Ihren gewünschten Fachbereich bzw. Studiengang zuständig sind, Kontakt auf.

Nachteilsausgleich im Bewerbungsverfahren von Bachelorstudiengängen

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann für eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder zur Verbesserung der Wartezeit gestellt werden, wenn jemand Umstände nachweisen kann, welche die Erzielung einer besseren Durchschnittsnote oder den früheren Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verhindert haben.

Als Nachweis ist neben einer formlosen Begründung weiterhin ein Gutachten der jeweiligen Schule erforderlich. Laden Sie dieses bitte im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hoch.

Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten finden Sie unter
hsbi.de/studium/bewerbung/sonderantraege/nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich im Studium

Der Nachteilsausgleich im Studium ist ein Instrument zur Herstellung gleicher Bildungschancen für alle Studierenden. Die Gewährung von Nachteilsausgleichen ist im Hochschulgesetz verankert.

Der Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Studierende mit Beeinträchtigungen/Behinderungen und chronischen Erkrankungen die Möglichkeit haben, chancengleich und erfolgreich zu studieren. Ein Nachteilsausgleich ist immer eine situationsbezogene Maßnahme und individuell auf den/die Antragsteller/in zugeschnitten.

Der Nachteilsausgleich zielt darauf ab, Chancengleichheit zu schaffen, indem (möglichst) gleiche und faire Prüfungsbedingungen geschaffen werden. Es ist wichtig zu betonen, dass der Nachteilsausgleich nicht darauf abzielt, bestimmte Personen zu bevorzugen oder die inhaltlichen Prüfungsanforderungen abzusenken.

Zum Antragsverfahren können Sie sich hier informieren:
hsbi.de/studium/studium-organisieren/antraege-einreichen

Hochschulbibliothek

Die Hochschulbibliothek der HSBI bietet verschiedene Services und Konditionen für Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen an. Um diese veränderten Konditionen nutzen zu können, ist es wichtig, sich einmalig mit dem Schwerbehindertenausweis in der Servicezeit beim Fachpersonal zu melden, um sich registrieren zu lassen. Alternativ kann der Bescheid über einen Nachteilsausgleich vorgelegt werden, etwa, wenn dieser verlängerte Schreibzeiten für Haus- oder Abschlussarbeiten vorsieht.

Ausleihkonditionen
Für Studierende mit Behinderung (GdB mindestens 50%) gibt es erweiterte Ausleihkonditionen. So dürfen z.B. Bücher bis zum aktuellen Vorlesungsende und gängige Präsenzexemplare, wie Medien im Semesterapparat, für 2 Tage ausgeliehen werden.

Medienbereitstellungsdienst
Die Hochschulbibliothek unterstützt Studierende mit Behinderung gerne bei der Literatur-zusammenstellung. Melden Sie bitte Ihre Literaturwünsche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschulbibliothek. Bei Vorabzusendung einer Liste per E-Mail an die jeweilige Hochschulbibliothek, können die gewünschten Medien zur Ausleihe oder Einsichtnahme bereitgelegt werden. Auf Wunsch unterstützt das Fachpersonal auch gerne direkt bei der Suche am Regal.

Barrierefreier Internet-Zugang
Die Webseiten der Hochschulbibliothek der HSBI erfüllen die Richtlinien gemäß der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) und die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.

Scanservice

Im Rahmen des geltenden Urheberrechts können wir für Sehbehinderte auf Anfrage Passagen aus Büchern und Zeitschriften einscannen.

Barrierefreier Zugang
Die Bibliotheken an den Standorten Hauptgebäude Bielefeld sowie Campus Minden sind über einen barrierefreien Zugang zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Bibliothek am Standort Lampingstraße (Fachbereich Gestaltung)  im 1. Stock befindet und nur über eine Treppe erreichbar ist. Dies ist dem historischen Gebäude geschuldet. Leider steht dort kein Aufzug zur Verfügung. Melden Sie sich bei Unterstützungsbedarf gerne direkt vor Ort.

Hochschulbibliothek Lampingstraße
Tel. +49.521.106-7643
E-Mail: bib.lampingstrasse@hsbi.de 

Ruheraum

Die HSBI bietet im Hauptgebäude am Campus Bielefeld, Interaktion 1, einen Raum zur Erholung für Studierende mit Beeinträchtigung an. Die Nutzung kann bei Bedarf wie folgt beantragt werden:

  • Vorliegen einer ruhebedürftigen chronischen Erkrankung/Behinderung, die mittels ärztlichem Attest nachgewiesen werden kann.
  • Beratungstermin bei der Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung mit dem Anliegen der „Schließberechtigung zum Ruheraum“.

(Bei Bedarf an anderen Standorten setzen Sie sich bitte ebenfalls mit der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in Verbindung.)

  • Die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen entscheidet über / bewilligt den Antrag und unterschreibt das Formular zur Schließberechtigung.
  • Das Gebäudemanagement richtet die Schließberechtigung auf der CampusCard ein.
Hörunterstützung

Alle Hörsäle im Hauptgebäude am Campus Bielefeld und am Campus Minden sind mit einer Hörunterstützung ausgestattet. Die Hörunterstützung wird ebenso im Audimax am Standort Lampingstraße sowie im Raum 005 am Campus Gütersloh (Standort Gleis 13) eingesetzt. Studierende können mithilfe der App „Sennheiser Mobile Connect“ das Audiosignal der Mikrofone und PCs ohne Verzögerung mit ihrem Smartphone empfangen, vorausgesetzt die Geräte befinden sich im WLAN eduroam. Eine Anmeldung oder Registrierung in der App ist nicht notwendig, durch das Scannen des QR-Codes im Eingangsbereich des jeweiligen Lehrraums werden die Audiosignale automatisch übertragen. Die App kann im jeweiligen AppStore kostenfrei heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur Nutzung der Hörunterstützung befinden sich in den FAQ der Datenverarbeitungszentrale unter https://www.hsbi.de/dvz/faq/item/452.

Laptopverleih

Für eine angemessene Teilnahme an den digitalen Angeboten der Hochschule können bedürftige Studierende ohne eigenes Laptop oder Tablet für ein Semester ein Leih-Laptop/-Tablet im IT-ServiceDesk erhalten. Voraussetzung ist die Beantragung und Bewilligung über den AStA, im Referat für Recht und Soziales. Ein bestimmtes monatliches Einkommen darf nicht überschritten werden. Der AStA prüft die Bedürftigkeit und stellt Studierenden einen Berechtigungsschein für die Ausleihe aus. Einsendeschluss für alle Anträge zu den Leihgeräten ist je Sommersemester der 21.03. und je Wintersemester der 21.09. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Studierende in der Rubrik Studentisches Leben unter fh-asta.de.

Individuelle Hilfsmittel

Behinderungen und chronische Erkrankungen können zur Herstellung der Chancengleichheit im Studium den Einsatz von persönlichen Hilfsmitteln notwendig machen. Diese Hilfsmittel sind grundsätzlich von jedem Studierenden selbst zu beschaffen und können dann in der HSBI eingesetzt werden.

Sofern zur Beantragung eine Stellungnahme der Hochschule erforderlich sein sollte, kann diese u.a. durch die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen formuliert werden.

Weitere nützliche Links

Verschiedene Organisationen bieten weitere Informationen oder Hilfsangebote für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an. Einige nützliche Links haben wir für Sie zusammengestellt:

Informations- u. Beratungsstelle Studium und Behinderung des deutschen Studierendenwerks (IBS):
https://www.studierendenwerke.de/-themen/studieren-mit-behinderung

IBS -  zum Thema Wohnen:
https://www.studierendenwerk-bielefeld.de/wohnen/allgemeine-informationen/wohnen-mit-handicap

Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb e.V.):
https://www.kombabb-internetportal-nrw.de

Der Paritätische: Selbsthilfekontaktstelle:
https://www.paritaetischer-bielefeld.de/selbsthilfe-kontaktstelle/ueberblick

Portal für junge Selbsthilfe:
https://schon-mal-an-selbsthilfegruppen-gedacht.de/

Sag ich`s?
https://sag-ichs.de/start
https://sag-ichs.de/selbst-test

ADHS Deutschland e.V.
https://www.adhs-deutschland.de/adhs/adhs-ads

Das Webportal „Inklusive Auslandsmobilität“ ermöglicht es Studierenden, die bestehenden Angebote und Gegebenheiten vor Ort von Hochschulen für Studierende mit Behinderungen in einer Datenbank zu recherchieren.
https://inclusivemobility.eu/

Die Webseite „studieren weltweit“ stellt außerdem Tipps für Studierende mit Behinderung bereit.
https://www.studieren-weltweit.de/infocard/tipps-fuer-studierende-mit-behinderung/  

Studienkosten und Finanzierung

Semesterbeiträge

Alle Studierenden zahlen vor Beginn der Semester einen Semesterbeitrag. Dieser ändert sich meistens jedes Semester ein wenig und setzt sich aus den Kosten für das Studierendenwerk und einem Beitrag für den AStA, Kosten für das Semesterticket und ggf. weiteren studiengangs-/studienortsbezogenen Beiträgen zusammen.

Die genaue Zusammensetzung des Semesterbeitrags können Sie auf der Internetseite https://www.hsbi.de/studium/semesterbeitrag ersehen.

Die Kosten für das Semesterticket (größter Anteil des Semesterbeitrages) kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet/erlassen werden (z.B. Bestehen eines entsprechenden Kennzeichens im Schwerbehindertenausweis). Ein entsprechender Antrag dazu ist online zu stellen unter hsbi.de/studium/studium-organisieren/antraege-einreichen/ticketbefreiung 

Studienfinanzierungsberatung

Die Studienfinanzierungsberatung der Zentralen Studienberatung (ZSB) berät Studierende neutral und umfassend zu dem jeweils individuell passenden und oft unbekannten Angeboten.

hsbi.de/ studienfinanzierungsberatung 

Stipendien

Für Studierende mit Handicap bestehen spezielle Stipendienangebote.
hsbi.de/ studienfinanzierungsberatung/ studieren-mit-handicap

Für Auslandsaufenthalte gibt es verschiedene Stipendienprogramme, die diese fördern. Innerhalb der Stipendienprogramme haben Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nochmals die Möglichkeit, weitere Fördermittel zu beantragen.

Erasmus+
https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/51277-zusatzfoerderung-fuer-studierende-mit-behinderung-oder-chronischer-erkrankung/

DAAD-Stipendien (z.B. PROMOS, HAW.International)
https://www.daad.de/de/der-daad/mobilitaet-mit-behinderung/ 

Standorte der HSBI, Gebäudepläne und Wegbeschreibungen

Die Standorte der Hochschule Bielefeld befinden sich in Bielefeld, Minden und Gütersloh. Eine Übersicht aller Standorte mit jeweiliger Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier: hsbi.de/standorte

In der Tiefgarage des Hauptgebäudes in Bielefeld befinden sich auf den Parkebenen U 1, U 3 und U 5 Behindertenparkplätze und barrierefreie Zugänge (Aufzüge) zum Gebäude. Im Bauteil A befinden sich zusätzlich automatische Türöffner an den Türen zu den Fahrstühlen. Die genauen Wegbeschreibungen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei „Barrierefreie Zugänge“ unter hsbi.de/standorte#bielefeld