Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt die Hochschulleitung sowie alle Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und steht als Ansprechpartner zu diesen Themen allen Beschäftigten zur Verfügung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist bei der Ausübung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Der Arbeitgeber darf als Fachkraft für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die über die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
Weiterführende Informationen finden Beschäftigte der HSBI im AGU-Managementsystem (Intranet), dort im Indexverzeichnis nach "Fachkraft für Arbeitssicherheit" suchen.