Liegt die Zahl der Bewerbungen für ein Semester über der Zahl der im jeweiligen Studiengang verfügbaren Studienplätze, wird die Reihenfolge durch die Messzahl bestimmt.
Zunächst wird das Prüfungsergebnis des Erststudiums mit folgenden Punktzahlen bewertet:
- Noten "ausgezeichnet" und "sehr gut": 4 Punkte
- Noten "gut" und "voll befriedigend": 3 Punkte
- Note "befriedigend": 2 Punkte
- Note "ausreichend": 1 Punkt
- keine Note nachgewiesen: 1 Punkt
Die Abschlussnote muss im entsprechenden Zeugnis oder der Urkunde ausdrücklich nachgewiesen werden.
Anschließend werden die Gründe für das Zweitstudium bewertet, wobei - wenn mehrere Gründe zusammentreffen sollten - immer der Grund mit der höheren Punktzahl berücksichtigt wird:
- zwingende berufliche Gründe (9 Punkte):
betrifft die Fälle, in denen die Aufnahme eines Berufes zwingend den erfolgreichen Abschluss eines weiteren Studiengangs voraussetzt.
- wissenschaftliche Gründe (7, 9 oder 11 Punkte):
liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
- besondere berufliche Gründe (7 Punkte):
liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des abgeschlossenen Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können. Im Einzelnen muss dargelegt werden, dass die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht anerkannt werden.
- sonstige berufliche Gründe (4 Punkte):
liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten ist. Dies berücksichtigt, dass die berufliche Situation auch dann durch ein Zweitstudium erheblich verbessert werden kann, wenn das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt. In diesen Fällen ist im Einzelnen darzulegen, weshalb eine Zulassung zum Zweistudium erfolgen sollte.
- sonstige Gründe (1 Punkt):
hier werden alle übrigen, begründeten Zweitstudienvorhaben zugeordnet.
Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu zwei Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z. B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit.
Auswahl
Die Punkte für Ihren ersten Studienabschluss und für Ihre Begründung werden zu einer Messzahl addiert, die wiederum Ihre Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber begründet. Je höher die Messzahl desto höher stehen Sie auf der Rangliste. Zwischen Bewerbern mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze mit Hilfe von sogenannten nachrangigen Kriterien festgelegt. Dabei haben zunächst jene Bewerber Vorrang, die einen Dienst (Bundesfreiwilligendienst etc.) vollständig geleistet haben. Danach entscheidet das Los. Somit besteht auf der Rangliste für jeden Studiengang eine eindeutige Rangfolge unter den Zweitstudienbewerbern.