Zweitstudium

Bewerben um ein Zweitstudium

Bewerberinnen und Bewerber, die zum geplanten Studienbeginn bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule (z. B. mit Diplom, Bachelor oder Master) abgeschlossen haben (werden), und nunmehr ein weiteres Studium mit demselben (bzw. einen niedrigeren) Abschlussgrad anschließen möchten, gelten grundsätzlich als Zweitstudienbewerber. Ein auf den Bachelorabschluss aufbauendes Masterstudium ist hingegen kein Zweitstudium, sondern ein sogenanntes "konsekutives Studium".

 

Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge

Für zulassungsfreie Studiengänge bestehen keine Besonderheiten für Zweitstudienbewerbungen. Da es aber für die unterschiedlichen Studiengänge unterschiedliche Bewerbungsverfahren gibt, empfiehlt es sich, die Informationen für den gewünschten Studiengang auf der Studiengangsseite einzusehen. Anschließend können Sie sich, innerhalb der regulären Bewerbungszeiträume, über das CAT-Portal bewerben.

Für die Bewerbung nutzen Sie dann den Zugang über Ihre bisherige Hochschulzugangsberechtigung!

Info
Zusätzlich zu den schulischen oder beruflichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der HSBI (Hochschulzugangsberechtigung), haben die unterschiedlichen Studiengänge teilweise eigene Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber wie Praktika oder Zulassungsprüfungen. Alle Informationen hierzu sind im Studiengangs-Navigator unter dem jeweiligen Studiengang in der grünen Ausklappbox "Zugangsvoraussetzungen" zu finden.

 

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge

In zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen für Zweitstudienbewerber*innen drei Prozent der verfügbaren Studienplätze zur Verfügung. Diese Plätze werden nicht, wie im Normalfall, nach Durchschnittsnote und Wartezeit vergeben, sondern aufgrund einer Messzahl. Diese Messzahl wird aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium gebildet.

Wenn Sie sich für ein Zweitstudium in einem zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang bewerben möchten, müssen Sie bei Ihrer Online-Bewerbung noch folgende Unterlagen hochladen:

  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses und gegebenenfalls der Urkunde Ihres Erststudiums,
  • eine schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und/oder berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel; diese Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind.

Wenn Sie bis zum Bewerbungsschluss keine Gesamtnote des abgeschlossenen Erststudiums vorliegen haben (z.B. weil noch ein Kolloquium aussteht oder die Abschlussarbeit noch nicht bewertet wurde), ist keine Bewerbung auf ein Zweitstudium möglich. Bewerben Sie sich in diesem Fall regulär auf ein Erststudium.

Info
Zusätzlich zu den schulischen und/oder beruflichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der HSBI (Hochschulzugangsberechtigung), haben die unterschiedlichen Studiengänge teilweise eigene Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber wie Praktika oder Zulassungsprüfungen. Alle Informationen hierzu sind im Studiengangs-Navigator unter dem jeweiligen Studiengang in der grünen Ausklappbox "Zugangsvoraussetzungen" zu finden.

 

Ablauf des Auswahlverfahrens

Liegt die Zahl der Bewerbungen für ein Semester über der Zahl der im jeweiligen Studiengang verfügbaren Studienplätze, wird die Reihenfolge durch die Messzahl bestimmt.

Zunächst wird das Prüfungsergebnis des Erststudiums mit folgenden Punktzahlen bewertet:

  • Noten "ausgezeichnet" und "sehr gut": 4 Punkte
  • Noten "gut" und "voll befriedigend": 3 Punkte
  • Note "befriedigend": 2 Punkte
  • Note "ausreichend": 1 Punkt
  • keine Note nachgewiesen: 1 Punkt

Die Abschlussnote muss im entsprechenden Zeugnis oder der Urkunde ausdrücklich nachgewiesen werden.

Anschließend werden die Gründe für das Zweitstudium bewertet, wobei - wenn mehrere Gründe zusammentreffen sollten - immer der Grund mit der höheren Punktzahl berücksichtigt wird:

  • zwingende berufliche Gründe (9 Punkte):
    betrifft die Fälle, in denen die Aufnahme eines Berufes zwingend den erfolgreichen Abschluss eines weiteren Studiengangs voraussetzt.
  • wissenschaftliche Gründe (7, 9 oder 11 Punkte):
    liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
  • besondere berufliche Gründe (7 Punkte):
    liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des abgeschlossenen Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können. Im Einzelnen muss dargelegt werden, dass die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht anerkannt werden.
  • sonstige berufliche Gründe (4 Punkte):
    liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten ist. Dies berücksichtigt, dass die berufliche  Situation auch dann durch ein Zweitstudium erheblich verbessert werden kann, wenn das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt. In diesen Fällen ist im Einzelnen darzulegen, weshalb eine Zulassung zum Zweistudium erfolgen sollte.
  • sonstige Gründe (1 Punkt):
    hier werden alle übrigen, begründeten Zweitstudienvorhaben zugeordnet.

Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu zwei Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z. B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit.

 

Auswahl
Die Punkte für Ihren ersten Studienabschluss und für Ihre Begründung werden zu einer Messzahl addiert, die wiederum Ihre Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber begründet. Je höher die Messzahl desto höher stehen Sie auf der Rangliste. Zwischen Bewerbern mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze mit Hilfe von sogenannten nachrangigen Kriterien festgelegt. Dabei haben zunächst jene Bewerber Vorrang, die einen Dienst (Bundesfreiwilligendienst etc.) vollständig geleistet haben. Danach entscheidet das Los. Somit besteht auf der Rangliste für jeden Studiengang eine eindeutige Rangfolge unter den Zweitstudienbewerbern.