Wegweiser für Praxiseinrichtungen zum Berufspraktischen Jahr

Die Studiengänge BA Soziale Arbeit und BA Kindheitspädagogik an der Hochschule Bielefeld zeichnen sich durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis aus. Die praktischen Ausbildungsphasen bestehen aus dem Grundpraktikum, der Praxisphase P1, dem Praxisprojekt P2 und dem Berufspraktischen Jahr.

Das Berufspraktische Jahr (BJ) wird postgradual, also im Anschluss an das Studium, absolviert. Es bietet den Absolvierenden die Möglichkeit, ihre theoretischen Kompetenzen in der Berufspraxis unter Anleitung anzuwenden und einen Einstieg in die eigene berufliche Rolle zu finden. Im Anschluss an das BJ kann auf Antrag die staatliche Anerkennung durch die Hochschule Bielefeld erteilt werden.

Dauer

Das Berufspraktische Jahr (BJ) umfasst in der Regel 12 Monate, wobei die Dauer von 100 Arbeitstagen nicht unterschritten werden darf. Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung (mindestens die Hälfte einer regelmässigen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle) verlängert es sich entsprechend.

Falls das BJ insgesamt länger als 20 Tage unterbrochen wird (z.B. durch Arbeitsunfähigkeit oder Elternzeit), verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Folgende Verkürzungsoptionen des BJ sind auf Antrag möglich:

  • Das BJ kann auf Antrag um bis zu 3 Monate verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist eine lückenlose Weiterbeschäftigung beim selben Arbeitgeber oder bei einem neuen Arbeitgeber. In diesem Fall verringern sich auch die erlaubten Fehltage sowie die erforderlichen Fortbildungsstunden.
  • Staatlich anerkannte Erzieher:innen mit einem Studienbeginn nach dem 01.10.2019 können einen Antrag auf Verkürzung um 6 Monate (Studiengang SoA) bzw. 9 Monate (Studiengang PdK) stellen.
  • Das BJ kann auf Antrag auf 100 Arbeitstage verkürzt werden, wenn Sie ein einschlägiges Masterstudium abgeschlossen haben und das BJ in einer geeigneten Praxisstelle nach den Bestimmungen der Ordnung absolvieren.

 

Voraussetzungen

Das Berufspraktische Jahr (BJ) wird in einer oder zwei geeigneten Einrichtungen der Sozialen Arbeit / Kindheitspädagogik absolviert.

Die Praxisstelle stellt die fachliche Anleitung in ausreichender personeller Ressource durch erfahrene staatlich anerkannte Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen oder Pädagog:innen mit Studienabschluss (Diplom, BA oder MA) sicher.

Eine Ausnahme gibt es für den Studiengang Pädagogik der Kindheit: Hier dürfen auch berufserfahrene Erzieher:innen die Praxisanleitung übernehmen.

Die Praxisstelle verpflichtet sich, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen und eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Darüber hinaus erstellt die Praxisstelle eine Abschlussbeurteilung bzw. ein arbeitsrechtliches Zeugnis am Ende des BJ.

Das BJ kann auch im Rahmen  einer einschlägigen Tätigkeit als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in oder Kindheitspädagog:in / Erzieher:in absolviert werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden Arbeitsvertrages vor Beginn der Tätigkeit und die Zulassung durch die Hochschule. 

Die rechtlichen Grundlagen rund um das Berufspraktische Jahr und den Erwerb der staatlichen Anerkennung finden Sie hier.

 

Ausbildungsplan

Die Praxisstelle formuliert gemeinsam mit den Absolvierenden eine strukturierte schriftliche Vereinbarung (Ausbildungsplan) über die Inhalte und Ziele des berufspraktischen Jahres. 

Dabei orientieren sie sich an der Handreichung zum Ausbildungsplan (für BA Soziale Arbeit, für BA Pädagogik der Kindheit) der Hochschule Bielefeld, die die wichtigsten inhaltlichen und strukturellen Aspekte beschreibt. Bitte beachten Sie dabei, dass im berufspraktischen Jahr auch sozialadministrative und verwaltende Tätigkeiten abzuleisten sind.

Der Ausbildungsplan ist die Grundlage für die Zulassung zum BJ und wird spätestens innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn des BJ im Praxisreferat eingereicht. 

Die Hochschule Bielefeld prüft anschließend ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Durchführung des berufspraktischen Jahres erfüllt sind.

Die Genehmigung wird an die Praxisstelle und die Absolvierenden schriftlich versandt. 

Begleitung durch die Hochschule und Fortbildung

Während des berufspraktischen Jahres werden die Absolvierenden durch eine Lehrperson der Hochschule Bielefeld begleitet, die neben den Mitarbeiterinnen des Praxisreferates als Ansprechperson zur Verfügung steht. Die Absolvierenden müssen während des BJ verpflichtend an Begleitveranstaltungen der Hochschule Bielefeld im Umfang von 100 Unterrichtsstunden teilnehmen. Dies entspricht insgesamt 4 Lehrveranstaltungen mit jeweils 2 Semesterwochenstunden. Die praxisbegleitenden Seminare dienen der Vertiefung von benötigten fachlichen Grundlagen, der Praxisreflexion und (Fall-)Supervision.
Alternativ können (fachspezifische) Fortbildungen oder Fachveranstaltungen durch den Träger der Praxisstelle oder externe Fortbildungsanbieter besucht werden. In diesem Falle muss die Anrechenbarkeit vorab mit dem Praxisreferat abgeklärt werden. 

Die Absolvierenden werden durch die Praxisstelle für die Teilnahme an den Begleit- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen freigestellt (siehe § 6 Ordnung zur staatlichen Anerkennung).

 

 

 

Anleitung und Beurteilung

Im berufspraktischen Jahr finden regelmäßig Anleitungsgespräche zwischen Absolvierendem und Praxisanleitung statt. Diese beinhalten neben relevanten inhaltlichen Informationen auch eine Rückmeldung zum Kompetenz- und Lernfortschritt des Absolvierenden.

Die Praxisstelle verpflichtet sich eine Abschlussbeurteilung zu verfassen.  Zum Abschluss des berufspraktischen Jahres erstellt die Praxisstelle ein arbeitsrechtliches Zeugnis.

Falls Sie Fragen zu den inhaltlichen oder organisatorischen Bedingungen des berufspraktischen Jahres haben oder sich ein Gesprächsbedarf zu einer konkreten Anleitungssituation ergibt, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Team des Praxisreferates auf.

Als Praxisstelle für das berufspraktische Jahr nehmen Sie eine wichtige Rolle an der Schnittstelle zwischen Hochschule und Beruf ein und geben unseren Absolvierenden wertvolle Erfahrungen, praktisches Wissen und fachspezifische Kompetenzen mit auf den Weg in ihre berufliche Zukunft.

Herzlichen Dank für Ihr Engagement!