Anpassungslehrgang (Ausländische Studienabschlüsse)
Die Berufe der staatlich anerkannten Sozialpädagogin/-arbeiterin bzw. des staatlich anerkannten Sozialpädagogen/-arbeiters sind reglementiert und an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Um sie auszuüben, ist deshalb eine entsprechende Befugnis erforderlich.
Das Informationsportal der Bundesregierung informiert über alle Schritte auf dem Weg zur Anerkennung einer entsprechenden Berufsqualifikation aus dem Ausland (auf Deutsch und Englisch).
Die zuständige Bezirksregierung kann auf Antrag eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation im Bereich des Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik anerkennen und die Befugnis zur Ausübung des Berufs (staatliche Anerkennung) erteilen, wenn die nachgewiesene Berufsqualifikation als grundsätzlich gleichwertig anerkannt wird.
Durch die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang können die festgestellten wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden. In der Regel beinhalten diese immer den Nachweis von Rechtskenntnissen im deutschen Sozial- und Verwaltungsrecht.
In NRW bietet die TH Köln, die Fachhochschule Münster und die Hochschule Bielefeld Anpassungslehrgänge an.
Anpassungslehrgang an der Hochschule Bielefeld im Sommersemester 2025
Anmeldeschluss
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01.02.2025
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Online-Einschreibung
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01.02.2025 bis 01.03.2025
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Zeitraum Lehrveranstaltungen
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31.03.2025 bis 18.07.2025
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Voraussetzungen zur Durchführung eines Anpassungslehrgangs
Die Bezirksregierung hat auf Ihren Antrag hin die Gleichwertigkeit der nachgewiesenen Berufsqualifikation festgestellt und beschieden, welche wesentlichen Unterschiede im Sinne des § 9 Abs. 2 BQFG NRW durch die Absolvierung eines Anpassungslehrgangs ausgeglichen werden müssen.
Zu Beginn der Lehrveranstaltungen ist ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B 2 des Europäischen Referenzrahmens vorzulegen.
Ablauf des Anpassungslehrgangs
Der Beginn eines Anpassungslehrgangs kann zum Sommersemester oder zum Wintersemester erfolgen. In der Regel erstreckt er sich über 1 bis 2 Semester. Er wird auf Grundlage des Bescheids der Bezirksregierung von der Hochschule Bielefeld individuell festgesetzt und besteht aus den regulären Modulen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit. Innerhalb der Module werden Lehrveranstaltungen belegt, die mit entsprechenden Prüfungen abgeschlossen werden.
Die Lehrveranstaltungen an der Hochschule Bielefeld finden in der Regel zu den üblichen Veranstaltungszeiten in Präsenz statt.
Der Anpassungslehrgang darf insgesamt eine Dauer von drei Jahren nicht überschreiten.
Kosten & Anmeldeverfahren
Für die Einschreibung in die „besondere Gasthörerschaft“ während des Anpassungslehrgangs erhebt die Hochschule eine Gebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester. Hinzu kommen Gebühren nach Zeitaufwand für Beratungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Anpassungslehrgangs in Höhe von 47,00 Euro je Stunde.
Die Anmeldung zum Anpassungslehrgang kann erst nach einer individuellen Beratung durch die Hochschule Bielefeld erfolgen.
Sie erhalten anschließend einen schriftlichen Bescheid zur Zulassung zum Anpassungslehrgang. Dieser legt fest, aus welchen Modulen bzw. Lehrveranstaltungen und Teilprüfungen der Anpassungslehrgang besteht.
Information & individuelle Beratung
Wenn Sie sich zu einem Anpassungslehrgang informieren möchten, reichen Sie uns gerne das Kontaktformular und den Bescheid der Bezirksregierung über den Upload-Bereich ein. Wir nehmen anschließend zeitnah Kontakt zu Ihnen auf um Sie zu Ihren individuellen Voraussetzungen für einen Anpassungslehrgang zu beraten.