Förderprogramm „Innovative Curriculums- und Lehrentwicklung“ (ICL) 2025-2026

Mit Blick auf die vielfältigen Änderungsbedarfe in den Curricula, bei den Lehr-, Lern- und Prüfungsformaten sowie auf den umfangreichen Erfahrungsschatz aus den digitalen Semestern unterstützt die Hochschule Bielefeld (HSBI) die entsprechende Weiterentwicklung von Studiengängen.

Die HSBI hat daher das Förderprogramm „Innovative Curriculums- und Lehrentwicklung“ (ICL) im Umfang von 50.000 € für den Förderzeitraum 2025-2026 (Projektlaufzeit: in der Regel zwölf Monate, Start im Wintersemester 2025-2026) aufgesetzt, um Curriculumsentwicklung sowie innovatives Lehren und Lernen in den Studiengängen zu fördern.

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über das HSBI-interne Netzwerk InnoLL (Innovatives Lehren und Lernen).

 

Ziele und Schwerpunkte der Förderung

Das HSBI-interne Förderprogramm „Innovative Curriculums- und Lehrentwicklung (ICL) umfasst zwei inhaltliche Schwerpunkte. Der Förderantrag sollte einen dieser beiden Schwerpunkte adressieren und auch die Evaluation des geplanten Vorhabens skizzieren:

  1. Curriculumsentwicklung eines Studiengangs bzw. einzelner Module in einem Studiengang mit Fokus auf Aspekte der Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt. Hier wird die Konzeptentwicklung gefördert für Vorhaben, die im Zuge einer langfristigen, umfassenderen Weiterentwicklung eines Studiengangs bzw. einzelner Module realisiert werden. Die Maßnahmen werden dementsprechend nach Abschluss des Vorhabens evaluiert.
  2. Etablierung digitaler Lehrinnovationen in einem Studiengang bzw. in einzelnen Modulen/Lehrveranstaltungen.
    Hier werden entweder:
    • a) umfassende digitale Lehrinnovationen gefördert, die langfristig ins Curriculum aufgenommen und im Anschluss an die Konzeptentwicklung der Lehrinnovationen umgesetzt und evaluiert werden sollen.
      oder
    • b) punktuelle digitale Lehrinnovationen in einem Studiengang bzw. in einzelnen Modulen/Lehrveranstaltungen gefördert, die in den kommenden ein oder zwei Semestern realisiert werden und deren Umsetzung parallel dazu bzw. innerhalb des Förderzeitraums evaluiert wird.

 

Der Förderzeitraum beginnt im Wintersemester 2025-2026 und beträgt in der Regel ein Jahr.

Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben der Hochschule Bielefeld.
Ausgeschlossen sind Vorhaben, die in der beantragten Projektdauer bereits eine Förderung aus anderen Mitteln erhalten.

 

Bitte senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen bis zum Mittwoch, den 11. Dezember 2024, in elektronischer Form an ausschreibungen-studium-lehre@hsbi.de

Für den Antrag einzureichen sind:

  1. Deckblatt
    • bei einem Antrag mehrerer Lehrender ist ein Deckblatt pro Person einzureichen.
    • Anträge sind unter (digitaler) Mitzeichnung des Dekanats oder Studiendekanats auf dem Deckblatt einzureichen.
  2. Kurzbeschreibung (maximal 1.000 Zeichen) und
    Projektbeschreibung (max. 5-seitig, zzgl. Literaturangaben)
  1. Arbeitsplan, aus dem die zeitliche Durchführung des Projekts ersichtlich ist
  2. Finanzplan, aus dem hervorgeht, wofür die beantragten Mittel eingesetzt werden sollen.

Für das Deckblatt, die Kurz- und Projektbeschreibung sowie den Finanzplan sind die Word- und Excel-Vorlagen aus dem Downloadbereich auf dieser Webseite zu verwenden.

 

Auswahlverfahren

Über die Auswahl entscheidet eine Gutachter*innengruppe, die unter anderem mit Lehrenden und Studierenden verschiedener Fachrichtungen besetzt ist. Maßgebliche Auswahlkriterien sind der zu erwartende Beitrag der geplanten Curriculumsentwicklung oder Lehrinnovationen zur Weiterentwicklung der Lehre im jeweiligen Studienfach bzw. Studiengang, die angestrebte Verstetigung des Vorhabens sowie das Transferpotenzial der innovativen Curriculums- oder Lehrentwicklung.