Mobilitätsstipendium

Auf Mobilitätsstipendium bewerben

Das Mobilitätsstipendium ist ein Reisekostenzuschuss für unterschiedliche Auslandsaufenthalte weltweit. Es wird aus eigenen Mitteln der HSBI finanziert.

Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich, solange Mittel zur Verfügung stehen. Es wird nach dem First-come-first-served-Prinzip vergeben.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle an der HSBI regulär eingeschriebenen Studierenden ab dem 1. Fachsemester.

Was wird gefördert?
  • Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit
  • Abschluss- und Studienarbeiten an Hochschulen oder Unternehmen weltweit
  • Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen weltweit
  • Teilnahme an Summer / Winter Schools weltweit

 

 

Nicht gefördert werden:

  • Auslandsaufenthalte, für die bereits ein Stipendium bezogen wird, das auch Reisekosten decken soll (z.B. Erasmus+, HAW.International)
  • Aufenthalte im Heimatland bei Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit (außer der Lebensmittelpunkt liegt seit mindestens fünf Jahren in Deutschland)
  • Aufenthalte in Regionen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat
Dauer der Förderung

Das Mobilitätsstipendium wird als Reisekostenzuschuss einmalig vor Beginn des Aufenthaltes ausgezahlt.

Stipendienleistungen

Hier können Sie die Höhe der Pauschale für Ihr Zielland einsehen.

  • Im geographischen Europa: einmalig 200 €
  • In weiteren Ländern: einmalig 500 €

Eine gleichzeitige Förderung mit dem Promos Stipendium, dem Green Mobility Grant und/oder Auslands-BAföG ist möglich.

Bewerbung

Bewerbungen sind das ganze über Jahr möglich, solange Mittel zur Verfügung stehen.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Vor der Auszahlung muss eine Zusage für den Auslandsaufenthalt eingereicht werden z.B. Zusage Studien- oder Praktikumsplatz, Zusage Summer / Winter School oder Betreuungszusage bei Abschluss- und Studienarbeiten.

 

Auswahlverfahren und -kriterien

Das Mobilitätsstipendium wird nach dem First-come-first-served-Prinzip vergeben, d.h. nach der Reihenfolge der eingegangenen förderfähigen Bewerbungen. Es kommt also auf den Zeitpunkt der Bewerbung an, nicht auf den Zeitpunkt der Ausreise oder der Rückkehr.

Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen erfüllt sein; eine weitere Auswahl findet nicht statt. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des Auslandsaufenthalts und des Einreichens der Abschlussunterlagen.

Abschlussunterlagen

Nach Abschluss des Auslandsaufenthalts müssen innerhalb von 30 Tagen die folgenden Unterlagen über das Onlineportal eingereicht werden:

  • Nachweis über die Durchführung des Auslandsaufenthalts (Certificate of Stay, Praktikumsbescheinigung o.ä.)
  • Erfahrungsbericht (Leitfaden im Onlineportal)

 

Kontakt
Ansprechpartner Auslandsstudium und -praktikum
Felix Kraemer
+49.521.106-70877