Erasmus+ Förderung

Die Höhe des Erasmus+ Mobilitätszuschusses richtet sich nach der Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes und dem Land, in dem Sie ihn durchführen. Die monatlichen Fördersätze können sich von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch ausfallen.

Das Stipendium wird in 2 Raten ausgezahlt: Die 1. Rate (80% der Gesamtsumme) erhalten Sie ca. 3-4 Wochen vor der Ausreise.

Die 2. Rate (20% der Gesamtsumme) erhalten Sie im Anschluss an Ihr Auslandsstudium, sobald die Abschlussunterlagen Auslandssemester oder die Abschlussunterlagen Auslandspraktikum eingereicht wurden.

Erasmus+ Europa

Auslandssemester

Aktuelle Fördersätze ab WiSe 2024/2025

Länder Fördersatz Zusätzliche Förderung
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 600€ pro Monat 250€ pro Monat
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern 540€ pro Monat 250€ pro Monat
Auslandspraktikum

Aktuelle Fördersätze ab WiSe 2024/2025

Länder Fördersatz Zusätzliche Förderung
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 750€ pro Monat 250€ pro Monat
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern 690€ pro Monat 250€ pro Monat

Erasmus+ weltweit

Auslandssemester

Aktuelle Fördersätze Erasmus+ weltweit ab WiSe 2024/25 (wenn genügend Stipendienmittel zur Verfügung stehen):

Albanien
Fachbereich Hochschulen
Wirtschaft

Aleksander Moisiu University Durres

University of Tirana, Faculty of Economy (FEUT)
Ingenieurwissenschaften und Mathematik Polytechnic University of Tirana
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 275€
Grünes Reisen, einmalig: 320€

250€ pro Monat
Israel - Aktuell keine Bewerbungen möglich
Fachbereich Hochschulen
Gestaltung Bezalel Academy of Arts and Design
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 530€

250€ pro Monat

Kanada
Fachbereich Hochschulen
Wirtschaft

University of Regina, Regina

University of Manitoba, Asper Business School, Winnipeg
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 820€

250€ pro Monat
Mexiko
Fachbereich Hochschulen
Ingenieurwissenschaften und Mathematik Universidad de las Américas Puebla (UDLAP)
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 1.500€

250€ pro Monat
Südkorea
Fachbereich Hochschulen
Wirtschaft

Hallym University, Chuncheon

Gestaltung Chung-Ang University, Seoul
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 1.500€

250€ pro Monat
Tunesien
Fachbereich Hochschulen
Ingenieurwissenschaften und Mathematik University of Sfax – ENIS
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 275€
Grünes Reisen, einmalig: 320€

250€ pro Monat
USA
Fachbereich Hochschulen
Wirtschaft Boise State University
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 1.500€

250€ pro Monat
Vereinigtes Königreich
Fachbereich Hochschulen
Wirtschaft Teesside University
Gestaltung University of the Arts London, London College of Communication
Sozialwesen University of Bradford
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 275€
Grünes Reisen, einmalig: 320€

250€ pro Monat
Auslandspraktikum

In allen Ländern außer in den regulären Erasmus+ Programmländern (s. Erasmus+ Europa Auslandspraktikum)

Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

länderabhängig 250€ pro Monat

Blended Mobility

Blended Short Term Mobility

Studierende, Graduierte und Doktoranden, die im Rahmen einer Studierendenmobilität gefördert werden. Virtuelle Komponenten werden nicht finanziell gefördert, sie werden deshalb aber auch nicht auf das Erasmus+ Kontingent angerechnet.

Aufenthaltsdauer Fördersatz Zusätzliche Förderung
Tag 1-14 Im Aufruf 2022:
70€ pro Tag

Im Aufruf 2023 und 2024:
79€ pro Tag
Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder mit Kind erhalten 100€ einmalig
Tag 15-30 Im Aufruf 2022
50€ pro Tag

Im Aufruf 2023 und 2024:
56€ pro Tag
Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder mit Kind erhalten 150€ einmalig
    Grünes Reisen:
50 EUR (Aufruf 2022 und 2023) + bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig

Personalmobilität (Lehre sowie Fort- und Weiterbildung)

Projekt 2022 und 2023
Land Förderbetrag pro Tag bis zum 14. Tag der Aktivität Förderbetrag pro Tag vom 15.-60. Tag der Aktivität
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 EUR / Tag 126 EUR
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien 160 EUR / Tag 112 EUR
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 140 EUR / Tag 98 EUR

 

Reisekosten

Die Höhe der Pauschale wird europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt.

Reisedistanz Standardreise Green Travel
10 und 99 KM 23 EUR -
100 und 499 KM 180 EUR 210 EUR
500 und 1999 KM 275 EUR 320 EUR
2000 und 2999 KM 360 EUR 410 EUR
3000 und 3999 KM 530 EUR 610 EUR
4000 und 7999 KM 820 EUR -
8000 KM oder mehr 1.500 EUR -
Projekt 2024
Land Förderbetrag pro Tag bis zum 14. Tag der Aktivität Förderbetrag pro Tag vom 15.-60. Tag der Aktivität
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 180 EUR / Tag 126 EUR
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 160 EUR / Tag 112 EUR
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140 EUR / Tag 98 EUR

 

Reisekosten

Die Höhe der Pauschale wird europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt.

Reisedistanz Standardreise Green Travel
10 und 99 KM 28 EUR 56 EUR
100 und 499 KM 211 EUR 285 EUR
500 und 1999 KM 309 EUR 417 EUR
2000 und 2999 KM 395 EUR 535 EUR
3000 und 3999 KM 580 EUR 785 EUR
4000 und 7999 KM 1.188 EUR 1.188 EUR
8000 KM oder mehr 1.735 EUR 1.735 EUR

Zusätzliche Förderung

Allgemeine Infos

Erasmus+ möchte Chancengleichheit und Inklusion fördern. Um noch mehr Menschen einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, können die unten genannten Gruppen zusätzliche finanzielle Förderungen erhalten.

  • Für Studienaufenthalte und Praktika: 250 € pro Monat zusätzlich zu den regulären Erasmus+ Förderraten
  • Für Blended Mobilitäten: 5-14 Tage 100€ einmalig/15-30 Tage 150€ einmalig zusätzlich zu den regulären Erasmus+ Förderraten

 

Hinweis: Die zusätzlichen Förderungen können nicht kombiniert werden, wenn Sie z.B. aus einem nicht-akademischen Elternhaus kommen und erwerbstätig sind, erhalten Sie die zusätzliche Förderung nicht doppelt.

Hinweis zum Auslands-BAföG: Die zusätzliche Förderung wird bei Studierenden mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung und mit Kindern nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet.

Bei Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätigen Studierenden wird die zusätzliche Förderung auf das Auslands-BAföG angerechnet. Es besteht aber der Vorteil, dass die Erasmus+ Förderung nicht zurückgezahlt werden muss im Gegensatz zu BAföG.

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 und Studierende mit einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf, können zusätzliche Fördermittel erhalten.

Hinweis: Auf Studieren Weltweit finden Sie Tipps sowie Erfahrungsberichte von Studierenden, die mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einen Auslandsaufenthalt gemacht haben.

Wie beantragen?
Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z.B. Behindertenausweis, bei einer chronischen Erkrankung gilt auch ein ärztliches Attest, das einen finanziellen Mehrbedarf bestätigt (es muss keine konkrete Summe genannt werden)).


Falls im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten anfallen (z.B. für eine barrierefreie Unterkunft oder Flug oder für eine Begleitperson), können Sie alternativ einen sogenannten Realkostenantrag (Langantrag) stellen. In diesem Antrag müssen Sie die anfallenden Kosten genau darlegen und können sie dann bis maximal 15.000 € pro Semester erstattet bekommen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über das International Office gestellt werden.

Ebenfalls gefördert werden können vorbereitende Reisen in Programmländern. Eine solche Reise dient der Erkundung der Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.) Darüber hinaus kann maximal eine Begleitperson als Assistenz auf der Reise mit einer Pauschale gefördert werden.

Webportal: inklusive Auslandsmobilität

Im Rahmen des Projektes EPFIME haben Akteure aus Flandern, Irland und das Erasmus Student Network Angebote entwickelt, um eine europaweite Verbesserung der Mobilität von Studierenden mit Behinderungen zu erreichen. Hierzu gehört u.a. das Onlineportal www.inclusivemobility.eu. Die Plattform ermöglicht es Studierenden, die Angebote von Hochschulen für internationale Studierende mit Behinderungen in einer Datenbank zu recherchieren.

Studierende mit Kindern

Studierende, die ihr Kind bzw. ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können zusätzliche Fördermittel erhalten. Die Höhe der Förderung ist unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder.

Wenn beide Elternteile gleichzeitig einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ Förderung absolvieren, kann die zusätzliche Förderung für dasselbe Kind nicht zweimal beantragt werden. Wenn beide Elternteile gleichzeitig einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ Förderung absolvieren und mind. 2 Kinder mit ins Ausland genommen werden, können beide Elternteile für je ein Kind zusätzliche Fördermittel erhalten.

Wie beantragen?

Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z.B. Geburtsurkunde, Reiseunterlagen des Kindes).

Falls im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten anfallen, können Sie alternativ einen sogenannten Realkostenantrag (Langantrag) stellen. In diesem Antrag müssen Sie die anfallenden Kosten genau darlegen und können sie dann bis maximal 15.000 € pro Semester erstattet bekommen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über das International Office gestellt werden.

Ebenfalls gefördert werden können vorbereitende Reisen in Programmländern. Eine solche Reise dient der Erkundung der Bedingungen vor Ort.

Hinweis: Auf Studieren Weltweit finden Sie Tipps sowie Erfahrungsberichte von Studierenden, die mit ihren Kindern einen Auslandsaufenthalt gemacht haben.

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Studierende bei denen beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen, können zusätzliche Fördermittel erhalten.

Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, gilt als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), als akademischer Abschluss. In diesen Fällen kann keine zusätzliche Förderung beantragt werden. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss, es können zusätzliche Fördermittel beantragt werden.

Wie beantragen?
Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z.B. Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern).


Hinweis: Auf Studieren Weltweit finden Sie Tipps sowie Erfahrungsberichte von Erstakademiker*innen, die einen Auslandsaufenthalt gemacht haben.

Erwerbstätige Studierende

Erwerbstätige Studierende können zusätzliche Fördermittel erhalten, wenn:

  • Der monatliche Erwerb zwischen 450€ und 850€ (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat) liegt; hier gilt auch ein Mittelwert, sofern dieser über 6 fortlaufende Monate im Ergebnis monatlich zwischen 450 € und 850 € liegt
  • Die Erwerbstätigkeit mind. 6 Monate fortlaufend vor Antritt des Auslandsaufenthalts durchgeführt wurde
  • Die Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt wird (eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden)

Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.


Wie beantragen?

Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen).

Grünes Reisen

Grünes Reisen

Grünes Reisen bedeutet, dass für min. die Hälfte der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Wenn Sie deswegen länger unterwegs sind, können bis zu 6 zusätzliche Reisetage gewährt werden, die mit dem Stipendiensatz des Ziellandes gefördert werden.

 

Wir empfehlen das Folgende:

  • An- oder Abreise: Reisedauer bis zu 8 Std./Tag = 1 zusätzlicher Reisetag
  • An- oder Abreise: Reisedauer mehr als 8 Std./Tag = 2 zusätzliche Reisetage
  • An- oder Abreise: Reisedauer mehr als 16 Std./Tag = 3 zusätzliche Reisetage

 

Zusätzlich können Sie sich auf das Green Mobility Grant der Hochschule Bielefeld bewerben und noch einmal 50,00 – 150,00 € erhalten je nach Entfernung des Ziels.

Wenn Sie sich auf Grünes Reisen/Green Mobility Grant bewerben wollen, geben Sie dies bitte für ein Auslandssemester im online Bewerbungsportal oder für ein Auslandspraktikum im Antragsformular an und schicken mit Ihrer Bewerbung die entsprechende ehrenwörtliche Erklärung (s. Downloadbox).

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Die Website erasmusbytrain hilft Ihnen einfache und günstige Bus- & Bahnverbindungen innerhalb Europas zu buchen.