Freiwilligendienst
Die Note wird um 0,2 boniert, wenn Sie einen mindestens 11-monatigen, öffentlichen Freiwilligendienst absolviert haben oder diesen bis spätestens zum 31.03. (Sommersemester) / 30.09. (Wintersemester) absolviert haben werden. Für kürzere Dienstzeiten ist kein Bonus vorgesehen. Hierbei muss zum Beispiel einer der folgenden Dienste nachgewiesen werden:
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG/JFDGEG)
- Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Sinne des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG)
- Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
- Anderer Dienst im Ausland (ADiA)
- Freiwilliger Wehrdienst
Dienste von weniger als 11 Monaten werden nicht boniert.
Bitte nehmen Sie die entsprechenden Eingaben bei der Online-Bewerbung gewissenhaft vor, da falsche Angaben dazu führen können, dass eine möglicherweise ausgesprochene Zulassung wieder zurückgenommen werden muss. Im Falle einer Einschreibung müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Freiwilligendienst (Musterdokument links im Downloadbereich) beim Studierendenservice einreichen.
Beispiele - Quote Auswahlverfahren der Hochschule / Freiwilligendienst:
- Sie haben Ihre Fachhochschulreife vor einem Jahr mit der Note 3,0 erworben und anschließend einen 12-monatigen Freiwilligendienst absolviert. Somit sind 2 Wartesemester gegeben. Dies entspricht einer Bonierung von 0,2. Hinzu kommen weitere 0,2 für die Absolvierung des Dienstes. In Summe wird die HZB-Note also um 0,4 verbessert und die Verfahrensnote liegt bei 2,6.
- Sie haben den schulischen Teil Ihrer Fachhochschulreife vor einem Jahr mit der Note 1,5 abgeschlossen. Den praktischen Teil - und damit die vollständige Fachhochschulreife - haben Sie mit der Absolvierung eines 12-monatigen Freiwilligendienstes erworben. Somit liegen keine Wartesemester vor. Der Dienst wird mit 0,2 boniert und somit liegt die Verfahrensnote bei 1,3.