In den ersten drei Semestern werden die juristischen und wirtschaftlichen Grundlagenfächer vermittelt. Im juristischen Bereich stehen privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und europarechtliche Inhalte auf dem Lehrplan. Die Vermittlung erfolgt überwiegend in Vorlesungen, die Prüfungen bestehen im Regelfall aus Klausuren. In den meisten rechtlichen Fächern werden die Vorlesungen durch Übungen in Kleingruppen begleitet, in denen die juristische Arbeitsweise intensiv erlernt wird. Ab dem vierten Semester erhalten die Studierenden die Gelegenheit zu einer maßvollen Spezialisierung.
Vertiefungsrichtungen:
- Industrie und Handel
- Recht der Personalarbeit
- Steuern und Unternehmensprüfung
Das sechste Semester bietet Gelegenheit, das Gelernte im Praxissemester anzuwenden oder in einem Auslandsstudium ganz neue Erfahrungen zu sammeln. Das siebte Semester bündelt das Gelernte nochmals und findet seinen Abschluss mit der wissenschaftlichen Bachelorarbeit.