Bewerbungsablauf für Studienbewerber*innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen
Die nachfolgenden Informationen gelten für Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also ihre (fachgebundene) Hochschulreife im Ausland erworben haben.
WICHTIG:
Das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung sowie die gültige Kooperationsvereinbarung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Die nachfolgenden Informationen gelten für den englischsprachigen praxisintegrierten Bachelorstudiengang Industrial Engineering.
Schritt 1: Bewerbung
Als Bewerbende*r mit ausländischen Vorbildungsnachweisen bewerben Sie sich per E-Mail (nicht über uni-assist und nicht über das Bewerbungsportal der HSBI). Sie schicken Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an admission@hsbi.de. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 1. Dezember und endet am 15. Juli. Der E-Mail fügen Sie bitte die folgenden Bewerbungsunterlagen an:
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (Originale und beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische),
- anerkannter Sprachnachweis,
- Kopie der Kooperationsvereinbarung*,
- Passkopie,
- Lebenslauf.
*Hinweis: Die Praxistätigkeit kann als Praktikum, berufsbegleitend oder im Rahmen einer Ausbildung angelegt sein. Der Nachweis erfolgt vor Immatrikulation durch eine Vereinbarung zur Durchführung des praxisintegrierten Studiums (Kooperationsvereinbarung) zwischen Studierenden, Praxisbetrieb und der Hochschule Bielefeld (HSBI).
Schritt 2: Postalische Zusendung der Kooperationsvereinbarung
Im Anschluss an Ihre Bewerbung via E-Mail benötigen wir die Kooperationsvereinbarung mit dem Praxisbetrieb (in dreifacher Ausführung) in Papierform. Bitte reichen Sie diese postalisch bei der HSBI ein, bzw. klären mit dem Unternehmen, ob dieses uns die Dokumente schickt.
Hochschule Bielefeld
International Office
Interaktion 1
33619 Bielefeld
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.
Schritt 3: Prüfung der Dokumente und Immatrikulation (Einschreibung)
Im nächsten Schritt prüfen wir die Kooperationsvereinbarung sowie die fachliche Eignung Ihres Praxisbetriebes. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine durch uns unterschriebene Ausfertigung der Kooperationsvereinbarung per Post. Auch das Unternehmen erhält ein unterschriebenes Exemplar der Kooperationsvereinbarung von uns.
Sie erhalten im Anschluss die folgenden Unterlagen von uns per E-Mail:
- Bescheid über die Zulassung,
- Zahlungsaufforderung,
- Informationen zum digitalen Nachweis der Krankenversicherung.
Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen/Nachweise einzureichen. Für einen reibungslosen Studienstart bitten wir Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, um frühzeitige Einreichung der angefragten Unterlagen.
Der Zahlungsaufforderung, die Sie per E-Mail erhalten, können Sie den zu bezahlenden Semesterbeitrag sowie Ihre persönliche Immatrikulationsfrist entnehmen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Semesterbeitrag überweisen und Ihre Krankenversicherung bitten, der HSBI den digitalen Nachweis Ihrer Krankenversicherung zuzusenden. Informationen zur Krankenversicherungspflicht für Student*innen finden Sie unter:
https://www.hsbi.de/en/international-office/degree-seeking-students/before-your-departure
Erst wenn der Beitrag auf dem Konto der HSBI eingegangen ist und alle erforderlichen Unterlagen (inkl. der digitalen Meldung Ihrer Krankenversicherung) vorliegen, werden Sie vollständig durch uns eingeschrieben.
Schritt 4: Semesterbeitrag und Zugangsdaten
Sobald Sie vollständig durch uns eingeschrieben wurden, erhalten Sie die Zugangsdaten für unseren Online-Campus per Brief. Dieses kann einige Tage in Anspruch nehmen. Studierende, die bereits an der HSBI eingeschrieben sind oder waren, behalten in der Regel Ihre Matrikelnummer und somit auch Ihre Zugangsdaten zu den Online Services der HSBI.
Auf unserer Website finden Sie zudem Informationen zum Studium an der HSBI und zum Leben in Deutschland.