Zertifikatsangebot

Compliance Manager Digitalisierung und Recht

Studierende hören zu
Studienabschluss:
Zertifikat
Unterrichtssprache:
Deutsch
Art der Durchführung:
Präsenz
Zulassungsbeschränkung:
ja
Studiendauer:
1 Semester
Studienbeginn:
Sommersemester
Studienort:
Bielefeld
Fachbereich:
Zugangsvoraussetzungen

Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor u.a.).

Sofern mehr Bewerbungen eingehen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge des Antragseingangs.

Berufsfelder

Durch das Zertifikatsangebot sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Aufgaben einer/s Compliance-Beauftragten in einem digitalisierten Arbeitsumfeld vorbereitet. Zielgruppe sind Führungskräfte ebenso wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Rechtsabteilung, der Compliance-Abteilung, der IT-Abteilung oder aus anderen organisatorischen Einheiten im Unternehmen, die sich mit Compliance-Fragen beschäftigen. Eine Teilnahme kommt auch für spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Beraterinnen und Berater in Betracht. Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Aufbau

Das Zertifikatsangebot „Compliance Manager Digitalisierung und Recht“ findet jeweils im Sommersemester statt (März–Juni) und besteht aus insgesamt vier Modulen, die jeweils an zwei aufeinanderfolgenden Tagen (Freitag/Samstag) als Präsenzveranstaltung (Workshops) oder Online-Veranstaltung angeboten werden. Hierfür stehen qualifizierte Dozentinnen und Dozenten aus Wissenschaft und Praxis zur Verfügung. Das Hochschulzertifikat „Compliance Manager Digitalisierung und Recht“ wird durch Teilnahme an allen vier Modulen innerhalb eines Semesters und nach Bestehen einer zweistündigen Prüfung vergeben. Die Module können auch einzeln belegt werden. In diesem Fall wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Qualifikationsziele

Compliance – die Einhaltung der Pflichten zur ordnungsgemäßen Unternehmensführung – stellt viele Unternehmen in der Praxis vor hohe Herausforderungen. Das Zertifikatsangebot „Compliance Manager Digitalisierung und Recht“ vermittelt das grundlegende rechtliche und organisatorische Wissen für compliance-relevante Aufgaben im Unternehmen im Zuge der Digitalisierung. Das Zertifikatsangebot soll dazu befähigen,

  • ein modernes Compliance Management System zu gestalten und im Unternehmen zu implementieren,
  • aktuelle Rechtsfragen der Digitalisierung zu verstehen,
  • straf- und bußgeldbewehrte Rechtsverstöße zu erkennen, insbesondere auch solche Verstöße, die durch den Einsatz von Computern und Apps sowie die Nutzung von Plattformen und durch den automatisierten Abschluss von Verträgen entstehen können,
  • Mechanismen zur Vermeidung von Haftungsrisiken zu entwickeln,
  • wirksame Kontroll- und interne Ermittlungsinstrumente umzusetzen,
  • Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften und Behörden im Unternehmen effizient und Rechte wahrend zu begleiten.
Inhalte und Termine

Grundsätzlich findet das Studium in Präsenz im HSBI-Gebäude statt. Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsverwaltung:
Bettina Mey, E-Mail: bettina.mey@hsbi.de, Telefon: 0521.106-5069

Einführungsveranstaltung
Am Donnerstag, 20. März 2025, wird von 17:30 Uhr bis ca. 19 Uhr eine Einführungsveranstaltung in digitalem Format angeboten.  Die Teilnehmer*innen werden rechtzeitig mit dem Zoom-Link hierzu eingeladen.
Referentinnen: Prof. Dr. Kirsten Beckmann und Sabine Demoliner, Dipl.-Betriebswirtin

  • Begrüßung und Allgemeine Informationen
  • Sicherheitsunterweisung in das Hochschulgebäude
  • Einführung in die IT-Ressourcen und in die Lernplattform
  • Einführung in die Services der Bibliotheksdienste einschließlich der Nutzung von eBooks (z.B. Beck-Online)

Modul: Compliance Management System (CMS)
Freitag, 21. März 2025, 9:30–17:30 Uhr
Samstag, 22. März 2025, 9:30–17:30 Uhr
Referent: Dr. Björn Bastian Boerger, Rechtsanwalt und Partner, Knauer & Rechtsanwälte

  • Compliance-Grundlagen
  • Haftung im Unternehmen
  • Notwendigkeit/Pflicht eines CMS
  • Standards/Säulen eines CMS
  • Anforderungen, Kernaufgaben und Haftung von Compliance-Beauftragten
  • Konzeptionierung, Umsetzung, Überwachung und (kontinuierliche) Nachjustierung eines CMS
  • Zusammenwirken mit anderen Management-Systemen (Qualitäts-Management, Risiko-Management)
  • Hinweisgebersysteme/Whistleblowing-Hotlines/Ombudsstellen
  • Umsetzung CMS im (länderübergreifenden) Konzern

Modul: Risiken des Straf- und Wettbewerbsrechts, Interne Ermittlungen
Freitag, 4. April 2025, 9:30–17:30 Uhr
Teil 1 – Kartellrecht, Referentin: Prof. Dr. jur. Kirsten Beckmann
Samstag, 5. April 2024, 9:30–17:30 Uhr
Teil 2 – Strafrecht, Referentin: Dr. Vivien Veit, Rechtsanwältin und Partnerin, Kraft Rechtsanwälte

  • Korruption, Untreue und Betrug
  • Strafrechtliche Haftung bei autonomen Systemen
  • Strafrechtliche Produkthaftung beim Einsatz von Algorithmen
  • Formen von Cyberkriminalität und derzeitiger sowie geplanter Rechtsrahmen
  • Kartellrechts-Compliance
  • Kartellabsprachen durch Einsatz von Computern und Algorithmen
  • Internet-, Plattform- und Suchmaschinenverbote
  • Grenzen von Geo Blocking-Maßnahmen
  • Verhalten bei Ermittlungen der Verfolgungsbehörden, inkl. E-Raids
  • Interne Ermittlungen

Modul: Risiken der Digitalisierung und des Datenschutzrechts
Freitag, 9. Mai 2025, 9:30–17:30 Uhr
Teil 1 – Risiken der Digitalisierung, Referent: Prof. Dr. jur. Daniel Hötte
Samstag, 10. Mai 2025, 9:30–17:30 Uhr
Teil 2 – Datenschutzrecht, Referent: Dr. Berthold Hilderink, UBS Europe SE

  • Recht an Daten
  • IP-Recht
  • Standards und Verträge
  • Haftungs-/Produkthaftungsrecht
  • Autonome Systeme – Verantwortlichkeit, Zurechnung und Versicherbarkeit
  • Cloud Computing
  • Überblick DS-GVO
  • besondere Anforderungen im Arbeitsverhältnis
  • Umgang mit Kundendaten - Big Data, Data Mining & Customer Relationships
  • Sicherstellung, Überwachung und Organisation der Datenschutz-Compliance

Modul: IT-Compliance und Datensicherheit
Freitag, 16. Mai  2025, 9:30–17:30 Uhr
Samstag, 17. Mai 2025, 9:30–17:30 Uhr
Referent: Prof. Dr. rer. pol. Achim Schmidtmann

  • IT-Compliance – Bedeutung, Einordnung, Aufgaben, nationale und internationale Anforderungen, Referenzmodelle/Frameworks COSO und COBIT
  • IT-Risikomanagement – Bedeutung und Aufgaben, ISO 31000 / AS/NZ 4360:2004 Rahmenwerke und IT-Risk-Framework
  • IT-Sicherheit – Bedeutung und Aufgaben, Bedrohungen und Schutzmaßnahmen, Herausforderungen der EU-DSGVO für die IT, ISO 27001 und Informationssicherheitsmanagementsysteme, IT-Grundschutz nach BSI und IT Infrastructure Library (ITIL)

Prüfung
Samstag, 24. Mai 2025 (unter Vorbehalt), 10 – 12 Uhr

Profile der Referentinnen und Referenten

Prof. Dr. iur. Kirsten Beckmann lehrt und forscht als Professorin für Wirtschaftsrecht an der HSBI seit 2010 schwerpunktmäßig in den Gebieten deutsches und europäisches Kartellrecht, Haftungsrisiken im Unternehmen und Compliance. Zuvor hat sie sich von 2001-2010 als Rechtsanwältin in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei an den Standorten Düsseldorf/Köln und Washington D.C. auf allen Gebieten des Kartellrechts spezialisiert. In Folge ihrer Dissertation und Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, Zivilrechtliche Abteilung (ITM Münster) in den Jahren 1997-2001 liegt bis heute ein besonderes Augenmerk ihrer praktischen und wissenschaftlichen Ausrichtung auf den Bereichen E-Commerce, Informationsrecht, Künstliche Intelligenz und Digitalisierung. Prof. Dr. Beckmann ist nebenberuflich Of Counsel in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Ostwestfalen.

Dr. Björn Boerger ist Strafverteidiger und Gründungspartner der Kanzlei Knauer Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Er leitet den Frankfurter Standort der Kanzlei. Er berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen und deren Manager in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts sowie in Bußgeldverfahren sowie im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Aspekten interner Ermittlungen und zivilrechtlicher Streitigkeiten. Er verfügt über ausgeprägte Erfahrungen in der strafrechtlichen Präventivberatung von Konzernen (Corporate Compliance; Compliance Management Systeme) und der internen Aufarbeitung von Verdachtsfällen der Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Wettbewerbsverstößen, Finanzsanktions- und Exportverstößen sowie des Betrugs und verwandter Konstellationen. Vor seiner Tätigkeit als Strafverteidiger war Dr. Björn Boerger als Rechtsanwalt bei einer internationalen Großkanzlei im Bereich Corporate Compliance und Interne Ermittlungen / Wirtschaftsstrafrecht an den Standorten München, Zürich und Frankfurt tätig. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zu Wirtschaftsstrafrecht und Compliance und seit dem Jahr 2018 als Lehrbeauftragter u.a. an der Universität Freiburg tätig, an der er studiert und zu einem rechtsvergleichenden Thema an der Schnittstelle von Wirtschaftsstrafrecht und deutschem/US-amerikanischem Gesellschaftsrecht promoviert hat.

Dr. Berthold Hilderink ist Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist seit 2011 Head Employment Legal Germany bei der UBS Europe SE in Frankfurt. Zudem war er von 2012 bis 2018 Beauftragter für den Datenschutz der UBS Europe SE und drei weiterer deutscher UBS Konzerngesellschaften. Dr. Hilderink ist Mitglied des Arbeitsrechtsausschusses des Arbeitgeberverbandes des privaten Bankengewerbes. Vor seiner Tätigkeit bei der Schweizer Bank war Dr. Hilderink 10 Jahre bei der Rechtsanwaltskanzlei Simmons & Simmons in Düsseldorf und London beschäftigt, wo er deutsche und internationale Mandanten, insbesondere Finanzinstitute und Medienunternehmen, in allen Bereichen des Arbeitsrechtes und im Datenschutzrecht beriet. Zudem war er externer Beauftragter für den Datenschutz für verschiedene Mandanten der Kanzlei. Vor dieser Tätigkeit war Dr. Hilderink in den Bereichen Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Medienrecht für die deutsche Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt tätig. Dr. Hilderink hat in Münster Rechtswissenschaften studiert und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung (ITM Münster) zum europäischen Datenschutzrecht promoviert. Er ist Lehrbeauftragter für Sozialrecht und Datenschutzrecht an der Fachhochschule Münster und Mitautor des Hand- und Formularbuchs „Praxis des Arbeitsrechts“ (Deutscher Anwaltverlag), in dem er den Beschäftigtendatenschutz sowie das gesamte Kündigungsschutzrecht kommentiert.

Prof. Dr. iur. Daniel Antonius Hötte ist Professor für Wirtschaftsrecht an der HSBI und lehrt und forscht aktuell zu Rechtsfragen der Digitalisierung und der Transformation der Rechtsbranche. Er hält regelmäßig Vorträge zu seinen Forschungsschwerpunkten. Prof. Hötte war vor seinem Ruf an die Hochschule von 2010-2016 in der Kanzlei Freshfields im Bereich Dispute (IP/IT) tätig und verfügt über ausgewiesene praktische Erfahrung in international geführten Rechtsstreitigkeiten insbesondere zu technischen und nicht-technischen Schutzrechten sowie in großen Unternehmenstransaktionen. Neben seiner Tätigkeit an der HSBI ist Prof. Hötte als Of Counsel in einer mittelständischen Sozietät tätig. Prof. Hötte erwarb im Jahr 2014 den Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und ist außerdem Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E) sowie Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

Prof. Dr. Achim Schmidtmann ist seit 2017 Professor für Wirtschaftsinformatik, insbesondere betriebliche Informationssysteme/ERP-Systeme am Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit der HSBI. Der Fokus seiner Lehre und Forschung liegt in der Beschäftigung mit IT-Service- und IT-Sicherheitsmanagement, betrieblichen Informationssystemen und der Trias aus IT-Governance, IT-Risikomanagement und IT-Compliance. Von 2006-2017 war Prof. Schmidtmann Professor für Wirtschaftsinformatik am Fachbereich Informatik der FH Dortmund. Als Studiengangsleiter verantwortete er dort den Wirtschaftsinformatik Master sowie seit 2014 als CIO die hochschulweite IT-Strategie der FH Dortmund. Zuvor war er mehrere Jahre als Projektleiter internationaler Projekte bei Wincor Nixdorf in Paderborn und als Entwicklungsleiter bei Lycos Europe in Gütersloh tätig.

Dr. Vivien Veit ist assoziierte Partnerin der Kanzlei Kapellmann und Partner. Sie gehört den Praxisgruppen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance an und ist in der Individual- sowie Unternehmensverteidigung tätig. Frau Dr. Veit ist außerdem zertifizierte Expertin für interne Ermittlungen (CIE, Steinbeis-Hochschule Berlin) und hat zahlreiche Unternehmen, bis hin zu DAX-Konzernen, bei entsprechenden Untersuchungen begleitet. Frau Dr. Veit hält Lehraufträge an der Fachhochschule Aachen und der Hochschule Bielefeld und ist Autorin des Lehr- und Praxisleitfadens „Compliance und interne Ermittlungen“ (Verlag C.F.Müller). Sie berät zudem insbesondere mittelständische Unternehmen bei der Erstellung von Compliance-Management-Systemen.

Bewerbungsinformationen

Der Bewerbungszeitraum läuft vom 1. Dezember 2024 bis zum 15. Februar 2025. Das Zertifikatsangebot beginnt jeweils zum Sommersemester.




Mindestteilnehmerzahl

Die Zulassung zum Zertifikatsangebot erfolgt nur, wenn innerhalb der Bewerbungsfrist mindestens 12 geeignete Bewerbungen im Studierendenservice eingehen. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, informieren wir Sie zeitnah per E-Mail.

Bewerbung

Bewerbungszeitraum: 01.12. – 15.02.

Danach ggf. Teilnahme am Losverfahren möglich.

Veranstaltungen

02
Dez

Infowoche – online

Mo., 02.12. – 05.12.2024
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Mai

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Sa., 24.05.2025, 11:00 – 17:00 Uhr
Hochschule Bielefeld, Hauptgebäude
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