Im Anschluss an die Prüfung werden Zulassungen ausgesprochen und die dazugehörigen Zulassungsbescheide verschickt. Mit diesen fordern wir Sie zur Einschreibung auf. Diese sind auch online im Bewerbungs-Portal abrufbar. In den Zulassungsbescheiden und im Bewerbungsportal wird Ihnen die Frist angezeigt, die Ihnen für die Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zur Verfügung steht. Gegebenenfalls kommt es in einigen Studiengängen zu Nachrückverfahren, so dass nach und nach weitere Zulassungsbescheide verschickt werden.
Ausschlussbescheide:
Sollte die Prüfung der Bewerbungsunterlagen ergeben, dass Sie Zugangsvoraussetzungen für das gewünschte Zertifikatsangebot nicht erfüllen, so scheiden Sie aus dem Vergabeverfahren aus. In diesem Fall erhalten Sie einen Ausschlussbescheid mit einer entsprechenden Begründung.
Ablehnungsbescheide:
Für Zertifikatsangebote stehen jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Sofern mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bewerber*innen, die abgelehnt werden müssen, erhalten einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.