Fachbereichsrat (FBR)
Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig. Er nimmt die Berichte des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten des Fachbereichs Auskunft verlangen (§ 28 HG).
Studierendenvertreter*innen
Pradel, Lennart
Weiher, Julia
kraft Amt (ohne Stimmrecht)
Prof. Dr. Michael Stricker (Dekan)
Prof. Dr. Gudrun Dobslaw (Prodekanin)
Prof. Susanne Ring (dezentrale Gleichstellungbeauftragte)
FBR-Termine 2024/2025
10.01.2024
31.01.2024 (optional)
24.04.2024
22.05.2024
03.07.2024
24.07.2024 (optional)
23.10.2024
27.11.2024
08.01.2025
05.02.2025 (optional)