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Prof. Dr. jur.

Burkhard Küstermann

LL.M.
Fachbereich Sozialwesen
Lehrgebiet Rechtswissenschaft, insbesondere das Recht der Existenzsicherung und Sozialverwaltungsrecht
Kontakt
Telefon +49.521.106-7843
burkhard.kuestermann@hsbi.de
Lehrveranstaltungen
  • Einführungsveranstaltung Recht, Gruppe A
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  • Einführungsveranstaltung Recht, Gruppe B
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  • Gesprächsführung und Mediation in der Sozialen Arbeit
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  • Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit, Gruppe A
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  • Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit, Gruppe B
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  • Sozialrechtsberatung zur Existenzsicherung
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  • Staats- und Sozialverwaltungsrecht für die soziale Arbeit
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  • Übung zu Staats- und Sozialverwaltungsrecht für die soziale Arbeit (digital)
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  • Übung zu den rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit (digital)
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Aufgabenbeschreibung

Die Professur umfasst die Bandbreite der im Rahmen der sozialen Arbeit relevanten Rechtsgebiete. Hierzu zählen neben den grundlegenden Fächern, wie etwa dem Kinder- und Jugendhilferecht und dem Sozialversicherungsrecht, in besonderer Weise das Existenzsicherungs- und das Sozialverwaltungsrecht.

Weitere Funktionen
  • Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
     
  • Mitglied im Fachbereichsrat
Weitere Tätigkeiten
  • Vortragstätigkeiten im Bereich des Gemeinnützigkeits- und Vereins- und Stiftungsrechts
     
  • Beratungstätigkeit und Moderation von Workshops zur strategischen Ausrichtung gemeinnütziger Organisationen
Publikationen
  • Küstermann/Eikötter: Existenzsicherungsrecht für die Soziale Arbeit, Baden-Baden 2024
     
  • Stiftungssteuerrecht in: Stolte (Hrsg.): Stiftungsrecht (erscheint 2025)
     
  • Recht des Ehrenamtlichen in gemeinnützigen Organisationen (erscheint 2025)
Curriculum Vitae

Herr Küstermann ist seit Sommersemester 2021 Professor für Rechtswissenschaften an der Hochschule Bielefeld. Zuvor hatte er Professuren an der BTU Cottbus Senftenberg (2014 – 2021) sowie an der Hochschule Osnabrück (2011 – 2013) inne.

Inhaltlich befasst sich Herr Küstermann neben sozialrechtlichen Fragestellungen insbesondere mit Themen des Gemeinnützigkeitsrechts sowie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen ehrenamtlichen Engagements.

Praktische Berufserfahrung, insbesondere im Bereich der Stiftungen, hat Herr Küstermann im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit beim Bundesverband Deutscher Stiftungen sammeln können (2005 – 2014). Hier hat er Stiftungen von der ersten Idee der Planung bis hin zur Professionalisierung ihrer Tätigkeit begleitet.

Diese Erfahrungen fließen nun ein in seine freiberufliche Tätigkeit zur Beratung gemeinnütziger Organisationen, insbesondere im Rahmen von Prozessen zur Strategieentwicklung. Die Erkenntnisse haben zudem Eingang in zahlreiche Publikationen gefunden.

Forschungsgebiete
  • Existenzsicherungsrecht
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Vereins- und Stiftungsrecht
  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Recht des Ehrenamtlichen