Lehrgebiet Rechtswissenschaft, insbesondere das Recht der Existenzsicherung und Sozialverwaltungsrecht
Die Professur umfasst die Bandbreite der im Rahmen der sozialen Arbeit relevanten Rechtsgebiete. Hierzu zählen neben den grundlegenden Fächern, wie etwa dem Kinder- und Jugendhilferecht und dem Sozialversicherungsrecht, in besonderer Weise das Existenzsicherungs- und das Sozialverwaltungsrecht.
Herr Küstermann ist seit Sommersemester 2021 Professor für Rechtswissenschaften an der Hochschule Bielefeld. Zuvor hatte er Professuren an der BTU Cottbus Senftenberg (2014 – 2021) sowie an der Hochschule Osnabrück (2011 – 2013) inne.
Inhaltlich befasst sich Herr Küstermann neben sozialrechtlichen Fragestellungen insbesondere mit Themen des Gemeinnützigkeitsrechts sowie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen ehrenamtlichen Engagements.
Praktische Berufserfahrung, insbesondere im Bereich der Stiftungen, hat Herr Küstermann im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit beim Bundesverband Deutscher Stiftungen sammeln können (2005 – 2014). Hier hat er Stiftungen von der ersten Idee der Planung bis hin zur Professionalisierung ihrer Tätigkeit begleitet.
Diese Erfahrungen fließen nun ein in seine freiberufliche Tätigkeit zur Beratung gemeinnütziger Organisationen, insbesondere im Rahmen von Prozessen zur Strategieentwicklung. Die Erkenntnisse haben zudem Eingang in zahlreiche Publikationen gefunden.