Informationen zu Verlagspolicies
Die Datenbank Sherpa Romeo bietet einen Überblick über allgemeine Verlagsrichtlinien (Policies) hinsichtlich der Vorgaben zu Version, Embargofristen, Lizenz und Publikationsort einer Zweitveröffentlichung. Diese Angaben sind jedoch nicht rechtsverbindlich, im Zweifel gilt Ihr Verlagsvertrag.
Verlagsvertrag und Nutzungsrechte
Eine Zweitveröffentlichung ist möglich, wenn Sie dem Verlag bei der Erstveröffentlichung kein ausschließliches, sondern nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt haben. Andernfalls benötigen Sie dafür die Zustimmung des Verlages. Ihre Nutzungsrechte können Sie dem Autorenvertrag entnehmen, der gegebenenfalls vor der Veröffentlichung abgeschlossen wurde.
Auch viele Verlage, die auf ein ausschließliches Nutzungsrecht bestehen, erlauben eine Zweitveröffentlichung auf einem Repositorium in der Regel nach einer Embargofrist von 6 - 24 Monaten. Ist eine Zweitveröffentlichung im Verlagsvertrag vorgesehen, beachten Sie bei der Veröffentlichung bitte die dort getroffenen Regelungen, etwa betreffend der erlaubten Version, der Lizenz oder anderweitigen Anforderungen.
Am besten übertragen Sie dem Verlag keine ausschließlichen/exklusiven Nutzungsrechte. Dazu bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten. Streichen Sie Formulierungen, die dem Verlag exklusive Rechte zur öffentlichen Verfügbarmachung einräumen oder fügen Sie dem Vertrag einen Zusatz hinzu, der Ihnen das einfache Nutzungsrecht für eine Zweitveröffentlichung (Zweitverwertungsrecht) Ihrer Publikation auf einem Repositorium vorbehält. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, müssen solche Änderungen vom Verlag gegengezeichnet werden. Ein Beispiel hierfür ist das SPARC Author Addendum.
Weiterer Informationen und Textbausteine des Open Access Networks
Autor*innenvereinbarung
Mit der Zweitveröffentlichung auf dem Publikationsserver der HSBI erklären Sie sich mit der Autor*innenvereinbarung einverstanden. Damit bestätigen Sie, dass einer weiteren Veröffentlichung keine Rechte entgegenstehen und mit den enthaltenen Inhalten und Abbildungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Außerdem versichern Sie stellvertretend für Ihre Mitautor*innen und beteiligte Personen mit deren Zustimmung zu handeln.