Professor*innen kennen viele – aber was genau sind Vertretungsprofessor*innen? Wer kann sich auf die entsprechenden Stellen bewerben und wie sind sie vergütet? Wir erläutern Ihnen alles rund um diesen spannenden Karriereschritt und Ihre Möglichkeiten an der Hochschule Bielefeld (HSBI).
Was ist eigentlich eine Vertretungsprofessur?
Eine Professurvertretung ist eine befristete Anstellung an einer Hochschule. Meistens werden Vertretungsprofessor*innen eingestellt, wenn eine Professur längere Zeit nicht besetzt werden kann oder wenn der oder die Stelleinhaber*in längere Zeit abwesend ist – zum Beispiel aufgrund von Forschungsaufgaben, Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung oder Krankheit.
Was sind die Aufgaben von Vertretungsprofessor*innen?
Vertretungsprofessor*innen übernehmen während ihrer befristeten Anstellung alle Aufgaben regulärer HAW-Professor*innen: Sie führen Lehrveranstaltungen durch, betreuen Studierende und übernehmen Aufgaben in der Forschung und der akademischen Selbstverwaltung. Je nachdem, wie lange die Vertretung der regulären Professur dauert, können bestimmte Aufgaben im Vordergrund stehen. Handelt es sich eher um eine kürzere Vertretungszeit von einigen Monaten, stehen meist Aufgaben in der Lehre im Vordergrund.
Warum sollte ich Vertretungsprofessor*in werden?
Eine Vertretungsprofessur bietet Ihnen die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Besonders für Postdocs, die sich eine Karriere in der Wissenschaft vorstellen können, sind sie daher eine spannende Karriereoption. Auch Praktiker*innen, die einige Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet haben, profitieren als Vertretungsprofessor*in von der Möglichkeit, ihr Wissen weiterzugeben.
Werden Vertretungsprofessor*innen als reguläre Professor*innen übernommen?
In der Regel bleiben Vertretungsprofessor*innen nur für die Dauer ihrer Anstellung bei uns an der Hochschule. Eine Übernahme erfolgt nur im Ausnahmefall und dann im Rahmen eines regulären Berufungsverfahrens.
Was verdienen Vertretungsprofessor*innen?
Vertretungsprofessor*innen sind Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen. Verbeamtet werden sie nicht. Ihr Gehalt orientiert sich meistens an der Besoldungsgruppe der zu vertretenden HAW-Professur. In der Regel wird diese nach der Besoldungsgruppe W2 bezahlt. Das Grundgehalt beträgt derzeit 6484,33 Euro (Stand: Juni 2023).
Vertretungsprofessor*innen profitieren außerdem von allen Vorteilen für Angestellte im öffentlichen Dienst. Überdies bieten wir Ihnen an der Hochschule Bielefeld eine Reihe von weiteren Vorteilen.
Sie interessieren sich für eine Vertretungsprofessur? Das freut uns! Es gelten die gleichen formalen Einstellungsvoraussetzungen wie für eine reguläre HAW-Professur. Dazu zählen:
fünf Jahre Berufserfahrung, davon mindestens drei außerhalb der Hochschule
ein abgeschlossenes Hochschulstudium (z. B. Master, Diplom, Staatsexamen, Magister; ein Bachelorabschluss reicht nicht aus)
eine Promotion oder der Nachweis von promotionsadäquaten wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen (zum Beispiel durch Preise, Wettbewerbe, Ausstellungen, Veröffentlichungen)
pädagogische Eignung
Außerdem sollten Sie Freude daran haben, Studierenden Ihr Wissen zu vermitteln. Denn die Lehre wird ein zentraler Bestandteil Ihres Arbeitslebens sein.
Wird eine Vertretungsprofessur auch über ein Berufungsverfahren besetzt?
Nein, ein reguläres Berufungsverfahren findet nicht statt. Wird die Stelle ausgeschrieben, prüft eine Einstellungskommission aus drei Professor*innen die eingegangenen Bewerbungen. Im Anschluss führen die Mitglieder der Kommission die Bewerbungsgespräche durch und schlagen der Fachbereichsleitung eine*n passende*n Kandidat*in vor.
Bewerbung und weitere Informationen
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Sie können sich eine Karriere als HAW-Professor*in vorstellen, erfüllen aber noch nicht die Voraussetzungen für eine Berufung? Informieren Sie sich jetzt über unser Projekt Career@BI! Hier haben Sie die Möglichkeit, Erfahrungen in Lehre und Forschung oder Berufspraxis nachzuholen.