Viele Studierende finanzieren ihr Studium mit einem Nebenjob. Wichtig ist, dass Sie die rechtlichen Vorschriften beachten und Ihr Studium nicht vernachlässigen.
Ob und in welchem Umfang internationale Studierende in Deutschland arbeiten dürfen, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab.
Internationale Studierende aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und sind den deutschen Studierenden praktisch gleichgestellt.
Personen mit einem Aufenthaltstitel zum Studium in Deutschland dürfen in der Regel 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Tätigkeiten als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft und Pflichtpraktika werden hierbei nicht angerechnet.
Selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten sind nur in Einzelfällen und nach Absprache mit der Ausländerbehörde erlaubt.
Stellenausschreibungen für Studierende finden Sie u.a. im Stellen- und Praxisportal der HSBI oder an den Aushängen in der Magistrale.