Zum Schutz der Arbeitnehmenden dürfen Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen erst nach Überprüfung auf sicheren Zustand und Funktion eingesetzt werden. Hierzu zählen auch die sogenannten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (VDE 100-200). Diese umfassen handgeführte Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Lötkolben sowie Steckdosenleisten, Verlängerungskabel, Monitore, Ladekabel und Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher.
Haben Sie ein neues Gerät angeschafft, oder durch die DVZ erhalten, melden Sie sich bitte unter der Funktionsmail-Adresse: dguv@hsbi.de
Sollten Sie sich unsicher sein, ob ihr Gerät der Prüfpflicht unterliegt können Sie sich ebenfalls an die Adresse wenden oder die Haustechniker ansprechen.
Grundsätzlich gilt: Zu den ortsveränderlichen elektrischen Geräten zählen alle Betriebsmittel, die während des Betriebes einfach bewegt und problemlos von einem Platz zum anderen gebracht werden können.