Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der mobilen Arbeit an der Hochschule Bielefeld
In enger Zusammenarbeit haben die Personalräte der Hochschule Bielefeld mit der Leitung der Hochschule die Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit konzipiert, beraten und letztendlich mit Erfolg am 27. April 2023 in Kraft treten lassen.
Damit ist ein wichtiger Grundstein einer flexiblen Arbeitsgestaltung gelegt, der Beschäftigten individuell angepasste Lösungen in Bezug auf die mobilen Ausgestaltung der Arbeit ermöglicht.
Wir freuen uns, dass wir nach langer Detailarbeit nun ein Ergebnis präsentieren können, dass einen wertvollen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebensführung leisten kann.
Eine Dienstvereinbarung, die für die gesamte Hochschule, über alle Beschäftigtengruppen hinweg Gültigkeit hat, soll einen Konsens zur allgemeinen Verständigung mit breiter Akzeptanz bieten. Uns ist bewusst, dass die vereinbarten Regelungen Einzelnen zu weitreichend und Anderen nicht weitreichend genug sind.