Qualitätsverbesserungskommission

In der Grundordnung der Hochschule Bielefeld ist geregelt, dass jeder Fachbereich eine Qualitätsverbesserungskommission (QV-Kommission) bildet (gemäß § 4 Abs. 3 Studiumsqualitätsgesetz). Die QV-Kommission stimmt Vorschläge zur Verausgabung qualitätsverbessernder Mittel in Lehre und Studium ab und berät die Dekanin dahingehend. QV-Anträge können von allen Lehrenden und Studierenden am Fachbereich gestellt werden, insofern es sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen handelt. In den QV-Sitzungen wird über beantragte QV-Mittel entschieden. Anschließend werden die Antragsteller*innen über die Entscheidung informiert. Die Dekanin berücksichtigt bei der Mittelverausgabung die Entscheidung der QV-Kommission.

Foto von Patrizia Raschper
Vorsitz
Prof. Dr. phil. Patrizia Raschper
Raum F 324
Interaktion 1
33619 Bielefeld
Telefon +49.521.106-70421
Foto von Norbert Seidl
Stellv. Vorsitz
Prof. Dr. PH Norbert Seidl, MPH
Raum F 327
Interaktion 1
33619 Bielefeld
Telefon +49.521.106-7418
Foto von Danica Kristin Flottmann
Danica Kristin Flottmann, M.A.
Raum A 528
Interaktion 1
33619 Bielefeld
Telefon +49.521.106-7422

 - Danica Kristin Flottmann in Vertretung für Kathrin Rabe -

Studentische Mitglieder:

Anja Bergelt
Ronja Ernsting
Natasha Isabelle Ehlgen