Qualitätsverbesserungskommission
In der Grundordnung der Hochschule Bielefeld ist geregelt, dass jeder Fachbereich eine Qualitätsverbesserungskommission (QV-Kommission) bildet (gemäß § 4 Abs. 3 Studiumsqualitätsgesetz). Die QV-Kommission stimmt Vorschläge zur Verausgabung qualitätsverbessernder Mittel in Lehre und Studium ab und berät die Dekanin dahingehend. QV-Anträge können von allen Lehrenden und Studierenden am Fachbereich gestellt werden, insofern es sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen handelt. In den QV-Sitzungen wird über beantragte QV-Mittel entschieden. Anschließend werden die Antragsteller*innen über die Entscheidung informiert. Die Dekanin berücksichtigt bei der Mittelverausgabung die Entscheidung der QV-Kommission.
- Danica Kristin Flottmann in Vertretung für Kathrin Rabe -
Studentische Mitglieder:
Anja Bergelt
Ronja Ernsting
Natasha Isabelle Ehlgen