Anleitungen und FAQs

Wie können Personen für die Nutzung der Multifunktionsgeräte berechtigt werden?

Sie haben in einem Bereich keine Berechtigung um auf den Multifunktionsgeräten zu Drucken obwohl Ihre Tätigkeit dies erfordert.

Der Zugang zu den Multifunktionsgeräten erfolgt über die CampusCard oder mittels HSBI-Kennung. Es wird zusätzlich die Berechtigung für das ausgewählte Gerät geprüft.
Grundsätzlich sind nur die Beschäftigten des jeweiligen Fachbereichs, bzw. der Einheit berechtigt, die zugeordneten Geräte zu nutzen. Hintergrund ist die kostenstellenbasierte Abrechnung, die immer pro Gerät und nicht (!) pro Nutzer erfolgt. Zusätzlich erhalten auch nur Personen Zugriff, die tatsächlich an der Hochschule beschäftigt sind.
Mitunter gibt es Konstellationen, in denen es sinnvoll und gewünscht ist, weiteren Personen, z.B. Beschäftigten oder Projektmitarbeitenden aus anderen Bereichen, studentischen Mitarbeitenden oder Praktikant*innen Zugriff auf die Geräte zu gewähren.
Für diese Szenarien können einzelne Personen entsprechend für einzelne Bereiche freigeschaltet werden. Diese Personen können nur für alle Geräte des Bereichs freigeschaltet werden, eine Beschränkung nur auf ein bestimmtes oder mehrere Geräte ist nicht möglich!
Zur Freischaltung ist folgendes Vorgehen notwendig:

  • Sie oder Ihr Vorgesetzter wendet sich an eine verantwortliche Stelle des Fachbereichs bzw. der Einheit (z.B. Büroleitung) mit der Bitte um Freischaltung auf den Geräten ihres Bereiches.
  • Von dort wird Ihre Anfrage per E-Mail an den IT-ServiceDesk mit dem Betreff „Zugriff Multifunktionsgeräte“ (s. Link unten). Der eigentliche Inhalt der E-Mail enthält die Namen, im günstigsten Fall auch die Benutzernamen der Personen, welche den Zugriff benötigen.
  • Nach Erhalt der E-Mail werden die genannten Personen zeitnah (i.d.R. innerhalb von zwei Werktagen) zum Zugriff berechtigt
Eine zeitliche Beschränkung des Zugriffs ist derzeit nicht möglich, der oben aufgezeigte Ablauf kann jedoch auch zum Entzug der Berechtigung genutzt werden.

 
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