... weitere Personengruppen
Gruppe „Ehemalige Professorinnen und Professoren“
Als in den Ruhestand versetzte/r Professorin oder Professor erhalten Sie auf Wunsch weiterhin Zugang zu den IT-Services
- E-Mail (Webmail, Kalender)
- Campusnetz (WLAN, VPN, eduroam)
- Netzbasiertes Lernen
Sie werden 30 Tage vor Ihrem Ausscheiden automatisch per E-Mail angeschrieben und gefragt, ob Sie das IT-Serviceangebot nutzen möchten. Ist dies der Fall, müssen Sie über die Benutzerverwaltung Ihre Zustimmung zur weiteren Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten geben. Diese Einverständniserklärung gilt für ein Jahr und kann jederzeit widerrufen werden. 30 Tage vor Ablauf des Jahres werden Sie erneut per E-Mail zur Einwilligung der Verarbeitung Ihrer Daten aufgefordert. Wird das Einverständnis nicht erklärt, wird Ihr Zugang zu den o.g. IT-Services beendet und Ihr E-Mail-Postfach wird nach einer Nachlauffrist von 30 Tagen gelöscht. Ihr Benutzerkonto bekommt den Status „externe Bibliotheksnutzerinnen und -Nutzer“.
Gruppe „Externe Bibliotheksnutzerinnen und -Nutzer“ (Stadtnutzer)
Eine HSBI-Kennung zur Nutzung von Diensten der Hochschulbibliothek können Sie an jedem Bibliotheksstandort schriftlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beantragen. Nach Einrichtung Ihrer HSBI-Kennung sind Sie neben der Ausleihe auch zur Nutzung von Poolrechnern der Hochschulbibliothek berechtigt. Ihr Nutzungsrecht bleibt dauerhaft bestehen, sofern Sie die Bibliotheksdienste aktiv nutzen. Nach einem Jahr der Inaktivität wird Ihr Account gelöscht und muss bei Bedarf neu beantragt werden.
Neben der Möglichkeit zur expliziten Beantragung erhalten die Benutzerkonten von ehemaligen Studierenden, ehemaligen Beschäftigten und die Gruppe der ehemaligen Professorinnen und Professoren automatisch für ein Jahr die genannten Nutzungsrechte.
Gruppe „Weitere Personen“
Bei Bedarf können Sie z.B. als externer Mitarbeiter/externe Mitarbeiterin oder Besucher/Besucherin auf Antrag ein befristetes Benutzerkonto an der HSBI erhalten. Voraussetzung ist ein im Interesse der Hochschule liegender Bedarf, der von der zuständigen Bereichsleitung (i.d.R. Dekan/Dekanin oder Dezernentin/Dezernent) und der DVZ-Leitung bestätigt wird.
Typische Personengruppen mit einem Nutzungsrecht sind
- Hochschulratsmitglieder (Dauer der Mitgliedschaft zzgl. 30 Tage Nachlaufzeit)
- Studierende im Anerkennungsjahr (Datum des Kolloqiums ist Ablaufdatum zzgl. 30 Tage Nachlaufzeit. Das Prüfungsdatum ist bei Antragsstellung durch das Praxisreferat anzugeben)
- Externe Lehrende (Lehrbeauftragte aus Kooperationen mit anderen Hochschulen)
- Externe Studierende aus Kooperations-Studiengängen mit anderen Hochschulen
- Externe Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter
Welche IT-Services Ihnen zur Verfügung gestellt werden hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab. Die häufigste Nutzung betrifft den Zugang zum Campusnetz (z.B. per WLAN). Zudem können Sie auch die Bibliotheksnutzung beantragen.
Die Laufzeit des Kontos entspricht dem Antrag, darf 1 Jahr aber nicht überschreiten. Die Nachlaufzeit beträgt in der Regel 30 Tage, bevor Ihr Benutzerkonto gelöscht wird.