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Benutzerkonten für ...

Zur Nutzung von IT-Services der Hochschule Bielefeld (HSBI) stellt die Datenverarbeitungszentrale (DVZ) Ihnen als Mitglied der unten aufgeführten Personengruppen ein Benutzerkonto zur Verfügung. Mit der Nutzung der IT-Services an der HSBI akzeptieren Sie die IT-Nutzungsordnung sowie ggf. weitere Ordnungen zu den einzelnen Diensten. Die im Zusammenhang mit Ihrem Benutzerkonto gespeicherten Daten können Sie jederzeit in der Benutzerverwaltung einsehen. Diese Daten verarbeitet die DVZ ausschließlich zum Zweck des Identitäten- und Rechtemanagements sowie für den individuellen IT-Support. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind für die einzelnen IT-Services definiert, wie z.B. für die CampusCard.

... Studierende

Ihre HSBI-Kennung wird automatisch nach der Erfassung der Immatrikulation durch den Studierendenservice und der vollständigen Bezahlung des Semesterbeitrags erstellt. Unmittelbar nach Verbuchung Ihres Semesterbeitrags wird ein Infobrief mit Initialpasswort für die Anmeldung an den IT-Services der HSBI an Ihre hinterlegte Postanschrift versandt. Bitte ändern Sie dieses Initialpasswort umgehend in der Benutzerverwaltung. Sollten Sie Ihr persönliches Passwort einmal vergessen, können Sie dieses auf das Initialpasswort zurücksetzen lassen. Daher sollten Sie den Infobrief an einem sicheren Ort aufbewahren.

Mit dem Datum der Exmatrikulation läuft Ihr Benutzerkonto ab und die IT-Services der HSBI stehen Ihnen bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Absolventen im Anerkennungsjahr) nicht mehr zur Verfügung. Nach einer Nachlaufzeit von 30 Tagen werden Ihr Mailkonto und Ihr persönlicher Speicherbereich (Home-Laufwerk P) gelöscht und Ihr Benutzerkonto bekommt den Status „externe Bibliotheksnutzerinnen und -Nutzer“ (siehe weitere Personengruppen).

Sollten sich Ihre persönlichen Daten einmal ändern (Semester- und Heimatanschrift, Telefon, etc.), so können Sie dies im CAT angeben. Namensänderungen sind dem Studierendenservice direkt mitzuteilen.

Weitere Informationen zu Benutzerkonten finden sich in der FAQ und zu den IT-Services für Studierende unter IT-Services.

... Beschäftigte

Zur Gruppe der Beschäftigten im Sinne der IT-Services der HSBI gehören Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich wissenschaftlicher Hilfskräfte, die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Auszubildende, Praktikanten und studentische Hilfskräfte, die nicht an der HSBI immatrikuliert sind.

Gehören Sie zu einer dieser Personengruppen, wird Ihre HSBI-Kennung automatisch nach Erfassung Ihres Beschäftigungsverhältnisses durch das Personaldezernat erstellt. Sind Sie in der Verwaltung beschäftigt, wird Ihnen der Infobrief mit dem Initialpasswort im Rahmen einer Arbeitsplatzeinweisung ausgehändigt. Ansonsten erhalten Sie die Benutzerdaten von Ihrem zuständigen IT-Support.

Ihr Benutzerkonto läuft mit dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses ab und die IT-Services der HSBI stehen Ihnen nicht mehr zur Verfügung. Nach einer Nachlaufzeit von 30 Tagen werden Ihr Mailkonto und Ihr persönlicher Speicherbereich (Home-Laufwerk P) gelöscht und Ihr Benutzerkonto bekommt den Status „externe Bibliotheksnutzerinnen und -Nutzer“ (siehe weitere Personengruppen). Ausnahmen von dieser Regel gelten für Benutzerkonten von Praktikanten und externen studentischen Hilfskräften, deren Benutzerkonten jeweils eine Nachlaufzeit von einem Tag haben sowie für Lehrbeauftragte.

Sollten sich Ihre persönlichen Daten ändern (z.B. Name, Anschrift, etc.), müssen Sie die Änderungen dem Personaldezernat mitteilen.

Besonderheiten für einzelne Beschäftigungsarten:

  • Als externe studentische Hilfskraft erhalten Sie keine CampusCard.
  • Als Lehrbeauftragte oder Lehrbeauftragter erhalten Sie den CampusCard-Status „Gast“. Sie erhalten also keinen Dienstausweis und keinen Rabatt in der Mensa.
  • Als Praktikantin oder Praktikant erhalten Sie keinen Rabatt in der Mensa.

Weitere Informationen zu Benutzerkonten finden Sie in den FAQ. Eine Übersicht zu den IT-Services für Beschäftigte zum Dienstantritt an der Hochschule Bielefeld finden Sie hier. Sämtliche Informationen zu allen IT-Services für Beschäftigte finden Sie in der Rubrik IT-Services.

... weitere Personengruppen

Gruppe „Ehemalige Professorinnen und Professoren“

Als in den Ruhestand versetzte/r Professorin oder Professor erhalten Sie auf Wunsch weiterhin Zugang zu den IT-Services

  • E-Mail (Webmail, Kalender)
  • Campusnetz (WLAN, VPN, eduroam)
  • Netzbasiertes Lernen

Sie werden 30 Tage vor Ihrem Ausscheiden automatisch per E-Mail angeschrieben und gefragt, ob Sie das IT-Serviceangebot nutzen möchten. Ist dies der Fall, müssen Sie über die Benutzerverwaltung Ihre Zustimmung zur weiteren Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten geben. Diese Einverständniserklärung gilt für ein Jahr und kann jederzeit widerrufen werden. 30 Tage vor Ablauf des Jahres werden Sie erneut per E-Mail zur Einwilligung der Verarbeitung Ihrer Daten aufgefordert. Wird das Einverständnis nicht erklärt, wird Ihr Zugang zu den o.g. IT-Services beendet und Ihr E-Mail-Postfach wird nach einer Nachlauffrist von 30 Tagen gelöscht. Ihr Benutzerkonto bekommt den Status „externe Bibliotheksnutzerinnen und -Nutzer“.

 

Gruppe „Externe Bibliotheksnutzerinnen und -Nutzer“ (Stadtnutzer)

Eine HSBI-Kennung zur Nutzung von Diensten der Hochschulbibliothek können Sie an jedem Bibliotheksstandort schriftlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beantragen. Nach Einrichtung Ihrer HSBI-Kennung sind Sie neben der Ausleihe auch zur Nutzung von Poolrechnern der Hochschulbibliothek berechtigt. Ihr Nutzungsrecht bleibt dauerhaft bestehen, sofern Sie die Bibliotheksdienste aktiv nutzen. Nach einem Jahr der Inaktivität wird Ihr Account gelöscht und muss bei Bedarf neu beantragt werden.

Neben der Möglichkeit zur expliziten Beantragung erhalten die Benutzerkonten von ehemaligen Studierenden, ehemaligen Beschäftigten und die Gruppe der ehemaligen Professorinnen und Professoren automatisch für ein Jahr die genannten Nutzungsrechte.

 

Gruppe „Weitere Personen“

Bei Bedarf können Sie z.B. als externer Mitarbeiter/externe Mitarbeiterin oder Besucher/Besucherin auf Antrag ein befristetes Benutzerkonto an der HSBI erhalten. Voraussetzung ist ein im Interesse der Hochschule liegender Bedarf, der von der zuständigen Bereichsleitung (i.d.R. Dekan/Dekanin oder Dezernentin/Dezernent) und der DVZ-Leitung bestätigt wird.

Typische Personengruppen mit einem Nutzungsrecht sind

  • Hochschulratsmitglieder (Dauer der Mitgliedschaft zzgl. 30 Tage Nachlaufzeit)
  • Studierende im Anerkennungsjahr (Datum des Kolloqiums ist Ablaufdatum zzgl. 30 Tage Nachlaufzeit. Das Prüfungsdatum ist bei Antragsstellung durch das Praxisreferat anzugeben)
  • Externe Lehrende (Lehrbeauftragte aus Kooperationen mit anderen Hochschulen)
  • Externe Studierende aus Kooperations-Studiengängen mit anderen Hochschulen
  • Externe Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter

Welche IT-Services Ihnen zur Verfügung gestellt werden hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab. Die häufigste Nutzung betrifft den Zugang zum Campusnetz (z.B. per WLAN). Zudem können Sie auch die Bibliotheksnutzung beantragen.

Die Laufzeit des Kontos entspricht dem Antrag, darf 1 Jahr aber nicht überschreiten. Die Nachlaufzeit beträgt in der Regel 30 Tage, bevor Ihr Benutzerkonto gelöscht wird.