Eignungsfeststellungsverfahren Studiengang Architektur

Sehr geehrte Studieninteressierte der Architektur,

Studieninteressierte des Bachelorstudienganges Architektur der HSBI nehmen an einem Eignungsfeststellungsverfahren teil, das der Bewerbung um einen Studienplatz vorgeschaltet ist. Für die Teilnahme an diesem Eignungsfeststellungsverfahren benötigen Sie:

Das Verfahren zur Eignungsfeststellung beginnt jährlich ab dem 01. Mai. 

Ab diesem Zeitpunkt können Sie nach der CAT-Registrierung auf dem Portal an der Eignungsfeststellung teilnehmen und die Hausaufgabe zur Eignungsfeststellung (künstlerisch-gestalterische Aufgabe) einsehen und für sich kopieren.
Wichtig:
Bitte wählen Sie nach Start der Bewerbung unter „Ihr Studiengangswunsch“ als Abschluss „Eignungsfeststellungsprüfung“ (s. Screenshot links unter Downloads).

Die Aufgabe und Ihr Motivationsschreiben sind spätestens bis zum 31. Mai zu bearbeiten und wie im CAT-Portal angegeben hochzuladen .

Sofern Ihre künstlerisch-gestalterische Eignung für den Studiengang Architektur im Rahmen einer Eignungsfeststellung oder einer Eignungsprüfung an einer anderen staatlich anerkannten Hochschule im Inland in den letzten drei Jahren bescheinigt wurde, wird diese von der HSBI anerkannt. Diese Bescheinigung ist beglaubigt zur finalen Einschreibung vorzulegen. Eine Teilnahme am Feststellungsverfahren an der HSBI ist damit nicht erforderlich.

Bis Mitte Juni werden wir Sie per E-Mail informieren, ob Sie sich im Eignungsfeststellungsverfahren qualifiziert haben. Mit diesem positiven Bescheid von uns können Sie sich innerhalb der üblichen Bewerbungsfrist um einen Studienplatz bewerben. Dazu folgen Sie den Informationen auf dieser Seite.