Sozial kooperative virtuelle Assistenten als Tagesbegleiter für Menschen mit Unterstützungsbedarf (KOMPASS)

Telemedien, Selbstbestimmung, Datenschutz, Haftung, Informationelles Selbstbestimmungsrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Lizenz, Datensicherheit


Fachhochschule Bielefeld
Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit
Interaktion 1
33619 Bielefeld

Projektleitung
(im Teilbereich der rechtswissenschaftlichen Begleitforschung)
Prof. Dr. jur. Brunhilde Steckler, Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit

Tel. 0521/106-5070

eMail: steckler@fh-bielefeld.de


Vertretung
Ass. jur. Arthur Felk, Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit,
Tel. 0521/106-3726

eMail: arthur.felk@fh-bielefeld.de


Projektbeteiligung
Universität Bielefeld, Universität Duisburg-Essen, Fachhochschule Bielefeld, von Bodelschwing‘sche Stiftungen Bethel (vBS Bethel).

Laufzeit
01.04.2015 bis 31.03.2018

Projektförderung


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Kurzbeschreibung
Die Universität Bielefeld (Exzellenzcluster CITEC) führt unter Leitung von Prof. Dr. Kopp gemeinsam mit verschiedenen Partnern ein Projekt durch, welches die empirischen, technischen und ethisch-juristischen Grundlagen für die Entwicklung von virtuellen Assistenten als Tagesbegleiter für Menschen mit Unterstützungsbedarf schaffen soll. Insbesondere soll untersucht werden, wie durch den Einbezug von sozialen und kooperativen Mechanismen der menschlichen Kommunikation die Bedienbarkeit, Robustheit und langfristige Akzeptanz eines virtuellen Assistenten so gesteigert werden kann, dass ein solches System zu einem "partnerschaftlichen" Tagesbegleiter und effektiven Unterstützer für diese Nutzergruppe werden kann. Das Ziel ist damit, eine neue Generation von konversationellen Assistenten mit fortgeschrittenen sozio-emotionalen und kooperativen Kompetenzen zu entwickeln.

Ausgangspunkt ist die Annahme, dass der Einbezug von sozialen Kompetenzen nicht – wie in bisherigen Ansätzen – punktuell und vertikal erfolgen kann, sondern ein ganzheitlicher Ansatz nötig ist, bei dem das Ziel aller technischer Implementationen die kooperative und sozial angemessene Unterstützung des Menschen ist. Notwendige Grundlage ist die Fähigkeit, Bedürfnisse und mentale wie affektive Zustände des Gegenübers zu verstehen, zu antizipieren und entsprechend zu handeln. Hierzu soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden: Auf der Eingabeseite wird explizites und implizites soziales Verhalten des Nutzers erfasst und interpretiert (Sprache, Prosodie, Mimik, Blick, Gestik). Auf der Ausgabeseite wird durch den Assistenten analoges multimodales Verhalten generiert (Sprache, nonverbale Signale) und mit Bildschirmausgaben (Text, Kalender, etc.) kombiniert. Auf dieser Basis werden sozio-emotionale Koordinations-mechanismen zum kooperativen Herstellen von Kontakt, Turn-Taking, Verstehen, Zustimmung und Aufgabenlösung auf Basis empirisch psychologischer Befunde betrachtet, informatisch modelliert und in einer neuen integrierten Dialog-Architektur zusammengebracht.

Teilvorhabenbeschreibung der FH Bielefeld für die rechtswissenschaftliche Begleitforschung im Verbundprojekt KOMPASS (Prof. Dr. Steckler)
Untersuchung der juristischen Fragestellungen im ELSI-Teilprojekt, insbesondere Entwicklung, Analyse und Begutachtung der IT-rechtlichen Fragestellungen, insbesondere zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Art. 2 GG, zum Datenschutzrecht im Internet (BDSG und TMG), zum Telemedien- und Telekommunikationsrecht (TMG und TKG) und zum Produkthaftungsrecht (§ 823 BGB und ProdHaftG). Im Ansatz werden auch vertragsrechtliche Aspekte des Gesamtvorhabens analysiert (Nutzungsvereinbarungen, Lizenzierung und Haftung). Für alle ermittelten juristischen Fragestellungen sollen Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

(1) Analyse der datenschutzrechtlichen Aspekte: Ausgehend von dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung werden die datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Entwicklung und Erprobung des virtuellen Assistenten ermittelt, analysiert und systematisiert. Dies geschieht methodisch durch eine Grundlagenrecherche im einschlägigen Schrifttum und in der Rechtsprechung sowie durch standardisierte Befragungen aller Projektbeteiligten und der Projektpartner, insbesondere der für die einzelnen Teilbereiche (Arbeitspakete) verantwortlichen Personen. Nachdem die Art der personenbezogenen Daten ermittelt wurde, müssen die Vorgänge der Datenverarbeitung im Einzelnen betrachtet werden (Erhebung, Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung, Löschung und Nutzung personenbezogener Daten). Für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung ist die Datenerhebung durch (informierte und elektronische) Einwilligung des Betroffenen in den Zweck der Datenverarbeitung relevant, insbesondere in den Fällen der Übermittlung an Dritte (Pflegedienst, Ärzte, Verwandte, Freunde des Betroffenen). In diesem Kontext ist die Einhaltung daten-schutzrechtlicher Grundsätze (Datenvermeidung und -sparsamkeit, Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, informationelle Gewaltenteilung, Transparenz) zu beachten. So wird recherchiert, über welche Informationen der Betroffene im Zeitpunkt der Einwilligung verfügt (Identität der verantwortlichen Stelle, Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, Kategorien von Empfängern im Fall der Datenübermittlung), für welchen Zeitraum die Daten gespeichert bleiben und ob der Zweckbindungsgrundsatz berücksichtigt wird.

(2) Bereichsdatenschutz und Verantwortlichkeiten: Die ermittelten datenschutzrechtlichen Fragestellungen werden einer Lösung zugeführt. Insbesondere wird die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen-bezogener Daten auf die rechtliche Zulässigkeit überprüft und durch den Entwurf einer elektronischen Einwilligung der Betroffenen legalisiert (Betreiber-Nutzer-Verhältnis). Es wird untersucht, in welchen Bereichen eine anonyme oder pseudonyme Nutzung des virtuellen Assistenten möglich ist. Der Bereichsdatenschutz (Telemedienrecht, Rundfunkrecht, Telekommunikationsrecht, Sozialrecht) wird einer Prüfung unterzogen. Zudem muss für den Zeitraum nach Projektabschluss und eventueller Marktreife des virtuellen Assistenten überlegt werden, welche Einrichtung als verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichen Sinne gilt. Ergänzende Aspekte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts müssen einbezogen werden.

(3) Haftungsaspekte bei dem Einsatz des virtuellen Assistenten: Zudem werden Haftungsfragen ermittelt, die sich aus der Entwicklung und dem praktischen Einsatz des virtuellen Assistenten ergeben (Hersteller-Nutzer-Verhältnis) und auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Es erfolgt eine rechtliche Analyse möglicher Mängelgewährleistungs- und Produkt-haftungsansprüche beim praktischen Einsatz des virtuellen Assistenten. Die Lösungsansätze werden mit der Produktentwicklung und den Projektpartnern abgestimmt und interessengerechte Nutzungsbedingungen (Datenschutzerklärungen, Haftungsklauseln etc.) entworfen. Soweit erforderlich, können auch lizenzrechtliche Überlegungen einbezogen werden (Urheber-, Patent-, Musterrecht).